Wie bereitet Ihr Websites auf Datenschutzrichtlinie EU-DSGVO vor?
am 27.02.2018 - 14:25 Uhr in
Hi,
(ich weiß, es ist ein weites Feld und jeder Fall liegt etwas anders...)
ab 25. Mai 2018 gilt ja die EU-DSGVO und ich versuche gerade zu verstehen, was man als Vorbereitung auf die neue Rechtslage bei kleineren Websites von Selbständigen, oder Mini-Unternehmen beachten muss.
Generell habe ich verstanden, dass man Nutzer der Webseite durch einen Banner auf die Verwendung von Cookies hinweisen und sie darüber informieren muss, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
M.a.W.: der Besucher muss aktiv den Zustimmungsbutton klicken. Außerdem darf dieser Button nicht das Impressum überdecken. Dass das Impressum und die Datenschutzerklärung rechtskonform vorhanden sind, setze ich natürlich voraus.
Für Drupal 8 + 7 kenne ich dafür die Module
EU Cookie Compliance
und
gdpr
Soweit, so gut.
Es ist aber auch notwendig, dass die userbezogenen Daten verschlüsselt gespeichert werden.
Das heißt: Emailadressen, Kommentare, Messages und andere personenbezogenen Daten.
Meine Frage in die Runde: wie handhabt Ihr das?
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Hier ist mal eine Übersicht
am 27.02.2018 - 22:05 Uhr
Hier ist mal eine Übersicht über die DSGVO https://dsgvo-gesetz.de/
Ohne Worte...
Trotzdem finde ich es gut das du den Thread eröffnet hast, wollte ich nämlich auch schon machen, vielleicht kann man hier ja Infos für kleine bis mittlere Seiten sammeln um nicht an Anwaltsberatungskosten zu ersticken.
Ich habe das so verstanden, das schon die Datenspeicherung an sich ein Problem darstellen kann, z.B. simple Kontaktformulare die natürlich in der Datenbank landen, da geht es schon los mit Informationspflichten etc.
Nur mit einem Cookie-Banner ist es dann wohl nicht mehr getan.
Es ist aber auch notwendig, dass die userbezogenen Daten verschlüsselt gespeichert werden.
Das heißt: Emailadressen, Kommentare, Messages und andere personenbezogenen Daten.
Das würde mich auch interessieren, wenn damit mehr als simple https Verschlüsselung gemeint ist.
Grüße Jenna
Hallo zusammen, heute Abend
am 14.04.2018 - 21:41 Uhr
Hallo zusammen,
heute Abend habe ich mich für eine Vereins-Homepage mit dem Thema auseinandergesetzt. Sehr hilfreich war dabei der folgnede Link.
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-datenschutz-grundverordnung.html
Jetzt muß ich noch an die Homepage meiner Frau (auch Drupal) und meinen Onlineshop (osCommerce). Da ist bis zum Mai noch einiges zu tun.
so long...
Mattin
Datenschutz
am 18.04.2018 - 14:32 Uhr
Es ist aber auch notwendig, dass die userbezogenen Daten verschlüsselt gespeichert werden.
Das heißt: Emailadressen, Kommentare, Messages und andere personenbezogenen Daten.
Meine Frage in die Runde: wie handhabt Ihr das?
Auch ich lese mich derzeit so gut es geht in das Thema ein.
Kommentare und Messages sind meiner Meinung nach erst mal keine personenbezogenen Daten, da sie alleine nicht das Potential haben, jemanden zu identifizieren. Das es eine Pflicht zum verschlüsselten Speichern personenbezogener Daten in der DB gibt, hab ich bis jetzt noch nirgends gelesen. Was natürlich nicht heißen muss, dass es nicht so wäre.
Eine Einwilligung zum zweckgebundenen speichern von persönlichen Daten aus Formularen besteht laut dieser Rechtsauffassung nicht:
https://www.it-recht-kanzlei.de/kontaktformular-datenschutzgrundverordnu...
Die verschlüsselte Übertragung hingegen ist bereits jetzt laut deutschem Datenschutz zwingend.
Der Knackpunkt für das Gros der Websites wird wohl eine ordentliche Datenschutzerklärung sein, in der die Betreiber vor allem ihrer Informationspflicht nachkommen müssen. Dies betrifft vor allem:
Dieser Datenschutzgenerator ist ganz hilfreich: https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
Davon abgesehen ist die DSGVO mit all ihren Dokumentations- Sicherungs- Auskunfts- und Meldepflichten ein einziges Moloch. Wer soll sich da bitte in einem Kleinstunternehmen drum kümmern?
Vorbereiten kann man sich mit
am 19.04.2018 - 20:51 Uhr
Vorbereiten kann man sich mit diesem Fragebogen: https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf Wenn du hier alle Fragen mit Ja abhaken könntest, dann wärst du auf der sicheren Seite. Allerdings kann das KEINER! Außerdem kommt auch noch die Privacy-Verordnung, die dann wohl einen drauflegen wird. Solange man so viele der im PDF genannten Fragen mit Ja beantworten kann, ganz egal, ob Blog oder Unternehmenswebseite, ist man zumindest schon mal auf einer sicheren Seite als die Anderen.
Ob und in welcher Form die Datenschutzbehörden sich dann an die kleinen Blogger wenden, ist mir nicht bekannt. Wenn ich eine Datenschutzbehörde wäre, würde ich aber erst mal bei Google und Co anfangen. Apropos Google Von dort habe ich auch noch keine Info gesehen, wie Google Analytics dann in Zukunft genau gehen soll. Sicher ist nur, dass Datenschutzerklärungen nach TMG keine Gültigkeit mehr haben werden, bzw. nicht mehr ausreichen.
Wer ganz sicher gehen will, der sollte dringend einen Kostenvoranschlag bei einer Medienrechtskanzlei einholen oder bei zwei drei oder vier. Gesetze in Eigenregie umzusetzen oder zu hoffen, dass Generatoren wie der von E-Recht.de ausreichen, um alle Fallstricke abzudecken, dürfte ziemlich blauäugig sein.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
[quote=dinmikkith]Wer ganz
am 20.04.2018 - 08:43 Uhr
Wer ganz sicher gehen will, der sollte dringend einen Kostenvoranschlag bei einer Medienrechtskanzlei einholen oder bei zwei drei oder vier.
Die wissen es ja selber nicht. Hab einen RA für IT- und Internetrecht wegen Cookie Tracking gefragt. Ergebnis: Kann er derzeit keine konkrete Aussage treffen, man wird auf Urteile der Rechtsprechung warten müssen. Gegen das grundlegende Recht des "Betroffenen" auf Schutz seiner Daten steht ständig das "berechtigte Interesse" des Datenerhebenden. Die meisten Paragraphen der DSVGO sind derartig schwammig formuliert, dass vieles einfach Interpretations- und Auslegungssache ist.
Was da in der Checkliste steht, hab ich bereits x-mal gelesen:
"geeignete Maßnahmen" hier.... , "geeignete Garantien" da...., man dieses Geschwafel, da kann man nur noch kotzen, ehrlich. Was "geeignet" ist, liegt dann wahrscheinlich an der persönlichen Auffassung von Mitarbeitern irgendwelcher Kontrollbehörden oder eines Richters.
Egal, mit wem du momentan über das Thema sprichst, alle hoffen nur darauf, erstmal unter dem Radar zu bleiben, bis es Urteile gibt, an denen man sich orientieren kann.
Eigentlich bin ich ein Freund von Datenschutz. Aber dieses Phampflet der brüsseler Bürokraten und vor allem dessen Umsetzung ist eine einzige Katastrophe.
Ist generell ne Katastrophe.
am 21.04.2018 - 10:25 Uhr
Ist generell ne Katastrophe. Man kann viel tut aber du kannst dir 100% sicher sein das du nicht alles erfassen wirst. Das ist so schwammig und so eigenartig.
Beispielsweise die quasi Mithaftung für Facebook Like-Buttons.
Ich habe allen addthis Kram und FB Plugins entfernt und Shariff eingesetzt. Ist echt interessant:
https://github.com/heiseonline/shariff
Kommentare alle deaktiviert, Kontaktformulare auch, wenn ich nicht auf ssl umstellen kann. Projekte die quasi nur anderen helfen lösche ich einfach. Keine Lust auf tickenden Zeitbomben zu sitzen. Mir ist klar, dass die damit die Großen angehen wollen aber eben alles treffen. Die Großen werden allerdings wie immer, Wege und Mittel finden, dies zu umgehen.
Das ist als ob man den Maulwurf im garten weghaben will und dann alles platt macht und betoniert.
Das wäre so als ob du haftest, wenn ein Autohersteller dir ein Auto mit nicht zugelassenen Reifen oder Blinkern verkauft.
Mustervorlagen
am 25.04.2018 - 12:59 Uhr
Hallo, wo habt ihr Mustervorlagen für entsprechende Dokumente wie Datenschutzerklärung oder Verarbeitungsverzeichnis oder Einwillungserklärungen usw. gefunden oder alles selbst geschrieben?
Mustervorlagen gibt es z.B.
am 25.04.2018 - 14:12 Uhr
Mustervorlagen gibt es z.B. hier
Einiges davon ist kostenlos, anderes gibts nur bei einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. 100% verlässlich ist aber leider gar nichts. Du solltest vielleicht auch schauen, was Du Dir von anderen vergleichbaren Websites abkucken könntest, falls Du nicht einen Fachanwalt zu Rate ziehen möchtest.
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Diesen kostenlosen Kurs habe
am 26.04.2018 - 05:28 Uhr
Diesen kostenlosen Kurs habe ich mir mal angehört:
https://www.udemy.com/dsgvo-basics-fur-einzelunternehmerinnen/learn/v4/o...
Ich finde, er informiert gut und zeigt auch auf, dass nicht alles so heiß gegessen ist...u.s.w.
LG Regina Oswald
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http://www.montviso.de
DSGVO Mustervorlagen kostenfrei
am 26.04.2018 - 10:40 Uhr
Mustervorlagen gibt es z.B. hier
Wo gibt es frei zugängliche und kostenfreie Mustervorlagen?
montviso schrieb Diesen
am 26.04.2018 - 10:45 Uhr
Diesen kostenlosen Kurs habe ich mir mal angehört:
https://www.udemy.com/dsgvo-basics-fur-einzelunternehmerinnen/learn/v4/o...
Ich finde, er informiert gut und zeigt auch auf, dass nicht alles so heiß gegessen ist...u.s.w.
Kann man dieses Video auch ansehen, ohne sich wieder auf einer weiteren Seite, die man danach nie wieder braucht, registrieren zu müssen und seitenweise Datenschutzbestimmungen akzeptieren muss?
Danke montviso.Nein, man
am 26.04.2018 - 13:36 Uhr
Danke montviso.
@DrupalFan Nein, man muss sich registrieren. Hab ich eben auch gemacht.
Es sei denn du kannst das hier auch so aufrufen
https://www.udemy.com/dsgvo-basics-fur-einzelunternehmerinnen/learn/v4/t...
Info: Triggerwarnung. Die finden alles so lustig und lachen alles weg. Hahah hihih ist ja nur gut für den Nutzer....da wird einem ein bisschen übel. Ist halt weniger lustig wenn die Großen die Pflichen auf mini Webseiten abwälzen die etwas Adsense einblenden. Trotzdem ein interessantes und gutes Video.
Was ich mich halt immernoch Frage ist, ob Facebook Like/Likeboxen nun quasi illegal sind und ICH für facebook hafte, weil die diese Dinger nicht konform machen.
Es lässt sich nur das
am 26.04.2018 - 14:52 Uhr
Es lässt sich nur das Kurzvideo ansehen ohne Registrierung. Das ist schade.
Zitat:Die finden alles so
am 26.04.2018 - 15:26 Uhr
Die finden alles so lustig und lachen alles weg. Hahah hihih ist ja nur gut für den Nutzer....da wird einem ein bisschen übel.
Jaaaaa.....stimmt schon.
Aber im Grunde fand ich genau das mal ganz gut, dass man nach dem Anhören das Gefühl hat, es ist alles nicht sooo heiß gegessen.
Ich sehe schon den Vorteil für die Privatnutzer.
Wenn es eine Einschränkung gäbe, dass das alles erst ab xy Mitarbeitern gilt, dann wären die ganzen kleinen Spam-Klitschen nicht erfasst.
Wobei die ja sowieso irgendwo außerhalb der EU sitzen.
Im Grunde stimme ich zu, dass es unverhältnismäßig ist, aber es hilft ja nichts, wir müssen da jetzt durch.
Ich habe für unsere Seiten, die außer Kontaktformular nichts haben, nun folgende Maßnahmen ergriffen, bzw. werde sie noch ergreifen:
- SSL
- Checkbox bei Formularen mit Bestätigung, dass man die Datenschutzvereinbarungen gelesen hat
- EU Cookie Compliance
- Datenschutzvereinbarungen überarbeitet
Wir verzichten sowieso auf alles, was nicht sein muss:
Überflüssige Felder bei Formularen, Facebook-Share-Buttons, Google-Analytics
Es heißt ja immer, der Privatkunde wird geschützt.
In wie weit ist man eigentlich aus dem Schneider, wenn man nur Geschäftskunden hat?
Vermutlich nicht, wenn man Privatkunden nicht davon abhält, die Webseite und das Kontaktformular zu bedienen oder?
Wie habt Ihr die Texte von EU Cookie Compliance übersetzt?
Ist das mit deutschem Recht vereinbar, dass man automatisch zustimmt, wenn man irgendeinen Link auf der Webseite anklickt?
@DrupalFan
Ich habe schon lange einen Account bei Udemy, weil ich da auch schon kostenpflichtige Kurse angehört habe.
Die nerven nicht sonderlich mit Mails. Mache doch einfach einen Account
Es gibt dort auch sehr schlange Muster-Datenschutz-Vorlagen.
LG Regina Oswald
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DSGVO & Partner wie Google & Amazon
am 26.04.2018 - 16:30 Uhr
Danke, montviso. Ich werde es mir überlegen und wahrscheinlich werde ich mich dort registrieren.
Aber zusätzlich wären auch andere Quellen noch interessant.
Damit der Thread hier nicht zu lange wird, habe ich bezüglich DSGVO und Google, Amazon & Co ein neues Thema erstellt und hoffe auf regen Austausch:
https://www.drupalcenter.de/node/57812
Cookiebar DSGVO konform
am 26.04.2018 - 21:18 Uhr
@montviso: Deine Cookiebar unten auf der Webseite entspricht noch dem alten Gesetz aber nicht der DSGVO, oder?
Habe gelesen, dass laut DSGVO die Nutzer Cookies auch ablehnen können müssen und damit Cookies deaktiviert werden. Und das sollten sie wohl auch einzeln können, also z. Bps. nur Google Analytics Cookies ablehnen aber die anderen nicht usw.
Oder zumindest so wie hier (nicht kostenfrei):
https://www.cookiebot.com/de/cookie-consent/
Bin auf der Suche nach einem konformen Script für Webseiten ohne Drupal und auch für Drupal-Seiten.
>> Es gibt dort auch sehr
am 26.04.2018 - 22:10 Uhr
>> Es gibt dort auch sehr schlange Muster-Datenschutz-Vorlagen.
@montviso: Wo finde ich dort Mustervorlagenß
>> Es gibt dort auch sehr
am 26.04.2018 - 22:11 Uhr
>> Es gibt dort auch sehr schlange Muster-Datenschutz-Vorlagen.
@montviso: Wo finde ich dort Mustervorlagen?
Habe mich inzwischen registriert und das Video groß angesehen. Muss ich mir wohl noch einmal konzentriert ansehen.
Beispiele für DSGVO konforme Datenschutzerklärungen gesucht
am 26.04.2018 - 23:06 Uhr
Suche gute Beispiele für bereits DSGVO konforme Datenschutzerklärungen für Webportale und Community-Sites.
Zitat:Deine Cookiebar unten
am 27.04.2018 - 06:39 Uhr
Deine Cookiebar unten auf der Webseite entspricht noch dem alten Gesetz aber nicht der DSGVO
Ja, das ist das Problem mit dem Modul EU Cookie Compliance, da brauche ich noch was Anderes.
Oder hätte ich das im Modul einstellen können? Da finde ich nichts dazu.
Und das sollten sie wohl auch einzeln können, also z. Bps. nur Google Analytics Cookies ablehnen aber die anderen nicht usw.
Das kann er ja im Browser einstellen.
Wüsste nicht, mit welchem Tool auf der Webseite ich das Bereitstellen könnte.
Ich glaube, ich schalte das blöde Modul wieder aus. Als Besucher einer Webseite mag ich es auch nicht.
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-co...
LG Regina Oswald
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Cookies
am 27.04.2018 - 08:02 Uhr
Da ich mich damit auch gerade intensiv beschäftigen muss:
EU Cookie Compliance Module sagt selber
"This module does not provide:
prevention of cookies being set on the site."
Es erfüllt damit also nicht die DSGVO. Ich habe noch Cookie Control auf meiner Liste und eigtl. ein Sandbox Modul Beljaako, das nach Angaben wohl all das könnte, aber ich krieg das .git dazu einfach nicht.
Ansonsten habe ich gestern in einer FB Gruppe eine sehr schöne Auflistung bekommen der Maßnahmen:
1. Auf SSL umstellen.
2. Checkbox in Forms einbauen, die der User anklicken muss, um Datenverarbeitung zuzustimmen
3. Cookie notice inkl. Opt-in für Tracking
4. Tracking abschalten, sofern der User nicht aktiv einwilligt
5. Datenschutzbestimmungen anlegen (ggf. inkl. Google Maps, Google Fonts, Analytics, Facebook Pixel etc.)
6. Analytics opt out in die Datenschutzbestimmungen aufnehmen
Die Umsetzung des Trackings/Cookies bereitet mir jedoch auch etwas Schwierigkeiten.
Ansonsten kann ich den Vorrednern nur zustimmen, ein gutes Impressum + Datenschutzerklärung sind fast das wichtigste.
Hier muss vor allem auf die Daten- Auskunft, deren Löschung und deren Verwendung hingewiesen werden.
Für mich stellt sich da aber schon die nächste Frage: als Webagentur erstelle ich die Websiten der Kunden, habe somit also auch immer Zugriff als Drittanbieter auf die Daten, da wir ja immer einen Zugang haben um Updates zu machen, Probleme zu beheben, neue Sachen einzufügen.
Das müsste ich ja streng genommen auch in der Datenschutzerklärung angeben, oder wie seht ihr das?
Noch ein guter Tipp war ein Buch "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket " gibts für 5,50€ beim großen A ;) und die Rezensionen dazu sind wohl echt gut.
Danke für diese tolle
am 27.04.2018 - 08:07 Uhr
Danke für diese tolle Aufstellung, prinCiangi,
Das müsste ich ja streng genommen auch in der Datenschutzerklärung angeben, oder wie seht ihr das?
Da greift wieder meine Frage von oben: Soll das nicht in erster Line Privatkunden schützen?
Deine Kunden sind ja vermutlich keine Privatkunden.
Ich dachte eigentlich, damit wären wir in der Beziehung aus dem Schneider.
LG Regina Oswald
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Ich habe: -SSL - Checkbox
am 27.04.2018 - 09:40 Uhr
Ich habe:
-SSL
- Checkbox unter Kontakt und Commentform. Frage ohnehin nur das was nötig ist ab.
-Nur anonyme User
-Google analytics anonymisiert.
-Datenschutz, 20 Seiten lang, jeder Mist erwähnt.
-Habe schon immer nur das wichtigste an Daten abgefragt.
-Facebook kram durch Shariff ersetzt. Bin mal gespannt ob das den Seiten schadet was die Verbreitung angeht.
-Cookie Banner mit Hinweis auf den Datenschutz.
-Externe CDN Quellen wie Webfonts habe ich auch. Sowas steht in den Datenschutz Bestimmungen.
-Adsense und Werbelinks. Kann ich auch nicht wegmachen, genau so wenig wie Pro7, RTL oder Zeitungen die Werbung abschaffen können bzw. sich vorher ne Erlaubnis einholen. Wüsste gerne welcher Schwachkopf sich da wieder null informiert hat @EU
Wenn das der EU wirklich immer noch nicht nicht reicht und ich dem User noch per Popup erlauben und gestatten muss,das er sämtliche Werbung wegblocken kann, sich dann den gratis Inhalt holen kann, dann kann
ich meine Seiten auch einfach löschen und mich arbeitslos melden.
Was diese Tiefflieger vergessen ist, das diese ganze Popup Akzeptanz sehr gering ist und die einzige Chance die kleine Seiten haben, Werbung ist. Es gibt sogar schon Addons die die Cookie Bars blockieren :)
Große Seiten werden viel weniger Probleme haben da "consent opt-ins" einzuholen. Facebook macht das einmal und fertig. Seiten die nur anonyme User zulassen und klein sind werden da eine Konversion jenseits von gut und böse haben. Toller Wettbewerbsvorteil für die Großen.
Ich persönlich habe gezielt keine solchen Addons oder Adblock an, weil ich solche kleinen Seiten nicht ihrer Finanzgrundlage berauben will. Wenn es jedoch jemand übertreibt und mir Overlay-Videos ungefragt lädt aktiviere ich ihn.
Naja meine Kunden haben
am 27.04.2018 - 09:48 Uhr
Naja meine Kunden haben Websites die von Privatkunden genutzt werden.
Somit muss ich ja meinen Kunden empfehlen was sie tun müssen damit ihre Websites der DSGVO entsprechen.
Da meine Kunden ja in der Informationspflicht sind was mit den Daten der End/Privatkunden, die die Website nutzen, passiert, müssten diese streng genommen auch darauf verweisen das ich als Unternehmen und somit Drittanbieter zugriff auf die Daten zb. innerhalb eines Kontaktformulars Zugriff habe.
@mchorn
- Checkbox unter Kontakt und Commentform. Frage ohnehin nur das was nötig ist ab.
mein Azubi hat im Zuge dessen noch rausgefunden das reintheorethisch vor jedem Formular stehen muss warum man diese Daten jetzt erhebt.
Finde ich persönlich ja auch totaler Schwachsinn vor einem Kontaktformular zu schreiben 'Wir benötigen diese Daten um Ihnen auf ihre Kontaktanfrage zu antworten' - weil das ja eigentlich logisch ist, ist aber wohl auch eine Notwendigkeit für solche Formulare im Zuge der DSGVO.
Webseite des Experten
am 27.04.2018 - 11:08 Uhr
Schaut euch mal die Webseite des Experten an, der im Video die DSGVO erklärt hat (blueberry-power at):
Seine Cookiebar unten ist einfach und verschwindet sogar beim Scrollen, man muss nicht mal auf OK klicken.
Er erwähnt in der Datenschutzerklärung folgendes:
Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Allerdings kann man im Google Chrome heute diese Einstellung gar nicht mehr so vornehmen, dass man Cookies einzeln erlauben kann (früher ging das mal). Das würde zwar niemals ein Nutzer verwenden, weil es total umständlich ist, aber dann wäre seine Erklärung korrekt und das wäre eine korrekte Lösung.
Aber anscheinend ist der Experte doch kein Experte, sonst wüsste er, dass das nicht geht. Seine Erklärung zu den Cookies ist also falsch. Wie könnte man diese leicht anpassen, um dennoch eine einfache Lösung ganz ganz ähnlich der Lösung, wie der Experte sie hat, einzubauen?
Und auch seine Analytics-Lösung ist einfach: Lest einfach den Text dazu in seiner Datenschutzerkärung durch.
Warum machen wir das nicht einfach nach und passen leicht an? Dann ist alles einfacher.
Hat jemand das Video, welches oben erwähnt wurde, ganz genau angeschaut: Wird der Experte seine Webseite noch anpassen bis zum 25. Mai oder ist seine bereits DSGVO konform? Wenn ja, warum sollten wir alles verkomplizieren (z. Bsp. auf Analytics Opt-out verzichten, nur seinen Text übernehmen. Komplizierte Cookiebar verzichten, nur seinen Text leicht adaptiert einbauen ... usw.).
Oder wer mag den Experten kurz anrufen um zu klären, ob das konform ist oder er seine Webseite noch aufrüsten wird?
Habe folgende
am 27.04.2018 - 11:23 Uhr
Habe folgende Datenschutzerklärung gefunden, die wohl ohne viel Aufwand das Problem Google Analytics und das Problem Cookies löst:
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet solche zielorientierten Cookies.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de
Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Alternativ können Sie die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert.
Google Analytics deaktivieren
Wobei man auf den Link "Google Analytics deaktivieren" wohl verzichten kann, da eine Lösung, das Runterladen des Browser-Plugins, ja reichen muss.
Oder wir suchen uns nach das Script, welches Google Analytics Cookies deaktiviert ....
Zitat: Finde ich persönlich
am 27.04.2018 - 11:39 Uhr
Finde ich persönlich ja auch totaler Schwachsinn vor einem Kontaktformular zu schreiben 'Wir benötigen diese Daten um Ihnen auf ihre Kontaktanfrage zu antworten' - weil das ja eigentlich logisch ist, ist aber wohl auch eine Notwendigkeit für solche Formulare im Zuge der DSGVO.
Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können :)
Ich stell mich jetzt auch mal dumm. Dann kommt folgendes, der Witz des Tages, raus:
Ich möchte jetzt übrigens von der Post, jedes mal, wenn ich ein Paket aufgebe, darüber informiert werden, dass meine Adresse und die des Empfängers im System bzw. deren Computern landet, + tracking. Da ich mich ja nicht ausweisen muss, soll das bitte jedes mal, also sicher dann millionenfach in DE geschehen. Die Aufklärung per Zettel, den ich dann erstmal vor Ort lesen muss. Damit ich auch weis das die Post meine Adresse braucht usw.
Muhahahaha
Also der Experte wird seine
am 27.04.2018 - 11:53 Uhr
Also der Experte wird seine Datenschutzerklärung noch anpassen, hat er gesagt. Bei seinen Kunden ist schon alles korrekt, aber seine eigene noch nicht ganz.
Die zweite Seite (Lösung mit dem Plugin-Link usw.) sollte seiner meine nach schon DSGVO konform sein, zumindest für die jetzige Fassung der DSGVO, da wird es ja bald noch Änderungen geben.
Wenn ihr eure Pages auf SSL
am 27.04.2018 - 12:54 Uhr
Wenn ihr eure Pages auf SSL bzw. TLS umstellt, dann scannt diese nach mixed-contrnt. Sonst habt ihr nachher Browserwarnungen und der Besucher denkt ihr "wollt ihn hacken" oder seinen "pc beschädigen". Leider ist das so, denn die meisten wissen nicht mal was SSL bzw. TLS ist und wo es wirklich gebraucht wird und Sinn macht.
Ich habe mit dem CLI Script hier gescannt. Manuell könnt ihr das vergessen wenn ihr viele Unterseiten habt. Das Script spuckt auch aus, welche Seiten mixed content haben, dann kann man das einfach fixen.
https://github.com/spatie/mixed-content-scanner-cli
Zitat: - Checkbox bei
am 27.04.2018 - 19:02 Uhr
- Checkbox bei Formularen mit Bestätigung, dass man die Datenschutzvereinbarungen gelesen hat
Hierfür habe ich diese beiden Module gefunden:
Sign for acknowledgement
und
Entity Legal
Hat die schon mal jemand verwendet/getestet?
----------------------------------
Mehrere Zustimmungen sind nötig
am 27.04.2018 - 19:45 Uhr
Aber so eine Checkbox reicht ja nicht. Es gilt ja das Koppelungsverbot: Sprich für jede Verwendung der Daten muss eine eigene Zustimmung möglich sein, es muss also mehrere Checkboxen geben. Eine allgemeine Checkbox "Habe die Datenschutzerklärung gelesen" ist nicht das, was wir alle brauchen werden ...
Zitat: Sprich für jede
am 28.04.2018 - 07:21 Uhr
Sprich für jede Verwendung der Daten muss eine eigene Zustimmung möglich sein, es muss also mehrere Checkboxen geben.
Mal ehrlich, würdest Du ein Formular noch abschicken, wo das alles abgefragt wird?
Dann kannst Du es gleich weg lassen und eine Email hinterlegen, an die man mailen kann.
Demnächst werden nur noch Telefone verkauft, wo man vor Kontaktaufnahme eine Automatische Abfrage betätige muss.
"Sind sie damit einverstanden, dass ich mir ihren Namen merke? Dann drücken Sie bitte die 1.
Sind sie damit einverstanden, dass sich mein Telefon Ihre Nummer merkt? Dann drücken Sie bitte die 2.
In allen anderen Fällen legen Sie bitte auf." ;-)
Ich denke, es kommt auch auf die Sensiblität der Daten drauf an, die in einem Formular abgefragt werden.
Das muss man ja alles für den Einzelfall bewerten und es gibt nicht eine Empfehlung für alle Seiten.
Wir haben mehrere Web-Projekte und werden sicher in jedem Fall einzeln entscheiden.
Nur wie weiß ich noch nicht. ;-((
LG Regina Oswald
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Montviso - Internetdienstleistungen
http://www.montviso.de
montviso][quote schrieb Nur
am 28.04.2018 - 08:25 Uhr
Nur wie weiß ich noch nicht. ;-((
Also ich glaube ja, dass sich da ein Audit durch einen Anwalt für Internetrecht lohnt. Mir graut vor Dingen wie Google Analytics, wenn ich an die Dsgvo denke. Klar aktualisieren jetzt alle ihre Geschäftsbedingungen. Aber Mal ehrlich wenn jemand weiß, welche Daten ich verschlüsseln muss und wie ich am besten ein Datenvetarbeizungseinverstàmändbiss beim Nutzer abhole, dann doch jemand, der die DSGVO inhaliert hat, bevor er eine Beratung dazu verkaufen kann.
Ich würd mir also ansehen, welche Daten meine Kunden sammeln und dann mit dieser Liste eine Preisanfrage an einen Anwalt stellen. Anders besteht ein Abmahnrisiko für den Kunden. Selbst ein Spezialist kann dieses nur minimieren.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Wir beantworten eure DSGVO-Fragen
am 30.04.2018 - 19:58 Uhr
advertiseagents unterstützt euch bei der Umsetzung der DSGVO. In diesem Zusammenhang sammeln wir über WIE-ICH eure Fragen zu eurem DSGVO-Fall und leiten diese an einen Anwalt weiter. Die Antwort veröffentlichen wir über unsere DSGVO-Sendung ( ist zudem als kostenfreier Download in Form eines Podcasts erhältlich ).
Eure Fragen zur DSGVO könnt ihr, wenn ihr möchtet, über WIE-ICH unter https://goo.gl/uypaoG einreichen. Von dort aus werden alle Fragen zur DSGVO von unserer Redaktion empfangen und an unsere Partneranwälte weitergeleitet.
--
Domenik Otte
advertiseagents.com
e-Mail: tickets.advertiseagents.com
Hotline: 02742 72 92 88 0
Hallo Domenik, Bis wann genau
am 30.04.2018 - 20:39 Uhr
Hallo Domenik,
Bis wann genau sammelt ihr den Fragen (und Nutzer :-D)?
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Das ist eine österreichische
am 30.04.2018 - 21:55 Uhr
Das ist eine österreichische Seite oder? Österreich ist klug und hat das DSGVO direkt entschärft.
EU Cookie Compliance
am 02.05.2018 - 12:02 Uhr
Also, grad gefunden das EU Cookie Compliance Module hat eine neue Dev rausgebracht die bis 25.05. auch final sein soll.
Dort kann man nun folgendes auswählen:
Consent for processing of personal information
The EU General Data Protection Regulation (GDPR) (see https://www.eugdpr.org/) comes into enforcement from 25 May 2018 and introduces new requirements for web sites which handle information that can be used to identify individuals. The regulation underlines that consent must be unambiguous and involve a clear affirmative action. When evaluating how to best handle the requirements in the GDPR, remember that if you have a basic web site where the visitors don’t log in, you always have the option to not process data that identifies individuals, in which case you may not need this module. Also note that GDPR applies to any electronic processing or storage of personal data that your organization may do, and simply installing a module may not be enough to become fully GDPR compliant.
Consent method
- Consent by default. Don’t provide any option to opt out.
- Opt-in. Don’t track visitors unless they specifically give consent. (GDPR compliant)
- Opt-out. Track visitors by default, unless they choose to opt out.
- Automatic. Respect the DNT (Do not track) setting in the browser, if present. Uses opt-in when DNT is 1 or not set, and consent by default when DNT is 0.
Ich werde das jetzt auf ner privaten Seite testen und mal sehen ob das passt ;)
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- Checkbox bei Formularen mit Bestätigung, dass man die Datenschutzvereinbarungen gelesen hat
Hierfür habe ich diese beiden Module gefunden:
Sign for acknowledgement
und
Entity Legal
Hat die schon mal jemand verwendet/getestet?
Ich schließe mich da meinen Vorrednern ein, es reicht eben nicht nur ein allgemeines 'Datenschutzerklärung gelesen ich willige ein' überall hinzupassen.
Soweit ich es verstanden habe benötigt jedes einzelne Formular folgendes:
a) Eingehende Informationen wofür die Daten, wie verarbeitet, wer verarbeitet
b) Checkbox die nicht vor ausgewählt sein darf das er der Datenverarbeitung dieser Daten für den o.g. Zweck zustimmt.
Und vermutlich wird auch das meine Vorgehensweise sein, Formular dahingehend zu erweitern. Nervig wird es wenn man viele Kunden /Websites hat deren Formulare gern auch mal erweitert werden.
Man muss sich dabei immer Fragen: Welche Daten sind jetzt wirklich zwingend notwendig, darüber hinaus sollte ich nichts 'erfragen' weil man sozusagen alles erklären muss.
Beispiel Kontaktformular:
"Im folgenden Kontaktformular erfragen wir ihre Kontaktdaten ( Name, Vorname, Telefonnummer, E-mailadresse). Diese personenbezogenen Daten speichern wir beim Absenden auf unserem Server. Sie dienen dazu mit Ihnen bzgl. ihres Anliegens Kontakt aufzunehmen."
Am besten ergänzen mit "Sollten Sie dieser Datenverarbeitung ihrer persönlichen Daten nicht zustimmen, rufen Sie uns doch am besten an ... "
Ist nervig, aber letztendlich der einzige diskriminierungsfreie Weg weiterhin Kontaktformulare laut DSGVO zu nutzen, denn du musst auch dem Kunden eine Kontaktmöglichkeit bieten der eben nicht seine Daten preisgeben will. Gibt er dann halt seine Handynummer preis :p
prinCiangi schriebAm besten
am 02.05.2018 - 12:15 Uhr
Am besten ergänzen mit "Sollten Sie dieser Datenverarbeitung ihrer persönlichen Daten nicht zustimmen, rufen Sie uns doch am besten an ... "
Gute Idee!
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Frage zu den
am 02.05.2018 - 13:34 Uhr
Frage zu den Konfigurationsmöglichkeiten der aktuellen dev-version des eu-cookie-compliance-modules:
-----------
- Opt-in. Don’t track visitors unless they specifically give consent. (GDPR compliant)
-----------
Sofern ich es richtig verstehe ist also einzig und allein das Opt-in rechtlich korrekt?
Und: sobald ich diese Option wähle, habe ich die Möglichkeit
– disable JavaScripts
– Whitelisted cookies
einzutragen
Meine (vermutlich naive) Frage: muss ich das oder kann ich das?
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Ich hab die Auto Funktion
am 02.05.2018 - 15:29 Uhr
Ich hab die Auto Funktion angemacht, weil dann schaut er vorher ob der Browser nicht schon eingestellt hat gar keine Cookies anzunehmen.
Ansonsten kannst du Javascript und Cookies angeben.
In Bezug auf Cookies ist das aber Käse weil du sollst ja eben keine ausnahmen machen ;)
Ich bin schon etwas nervös wegen dem Hinweis ' PHP session cookies and the cookie for this module are always whitelisted.'
Wie da wohl die EU-DSGVO zu steht? :D Was ist jetzt ausgenommen und was eben nicht...
Hallo liebe
am 03.05.2018 - 12:43 Uhr
Hallo liebe Leidensgenossen,
ich betreibe auch ein Portal in dem sich über die Jahre ca. 6000 Mitglieder registriert haben. Die meisten davon dürften inzwischen sicherlich Kartei-Leichen sein. Wenn man es also positiv sieht, dann zumindest der Punkt, jetzt mal aufzuräumen.
Auf meiner Website gibt es ein viel genutztes Forum (das ganz normale Advanced Forum-Modul), ein Kontaktformular, sowie die Möglichkeit i.d.R. Artikel auf der Website kommentieren zu können.
Da ich bislang bei der Registrierung keine Checkbox eingebaut habe, aber ja schon Mitglieder habe, muss ich deren Einverständnis sicherlich noch einholen.
Hab mir das jetzt so gedacht, dass ich die alle anschreibe und um Ihr Einverständnis bitte (ich denke Einverständis für meine Datenschutzerklärung?!). Alle Benutzerkonten, die sich bis zum Stichtag nicht gemeldet haben, lösche ich zum Gast. Weiss noch nicht wie das bei den gelöschten Konten mit der Email-Adresse läuft oder ob das bei dem Vorgang gleich mit erledigt wird. Die Beiträge der entsprechenden Mitglieder würde ich dann drin lassen, weil sonst ja das ganze Forum in einen Käse mit vielen Löchern zerfällt.
Oder aber ich deaktiviere die entsprechenden Konten - im Frontend ist ja eh nur der Pseudonym-Name ersichtlich und ich lösche in der Datenbank die Email-Adressen.
Was meint Ihr?
2. Checkbox in Forms einbauen, die der User anklicken muss, um Datenverarbeitung zuzustimmen
Wie setzt Ihr das um? In meinem Fall würde ich die Mitglieder bitten sich einmal anzumelden und dann die „Einverstanden“-Checkbox zu klicken. Aber ich weiss nicht, wie ich das praktisch umsetzen soll. Mail schicken, klar, aber setze ich die Mitglieder vorher alle auf deaktiviert, damit die sich selber wieder aktivieren können?
Das nächste Problem, was ich nicht verstehe ist, wie man das dann nachweist. Wird das Ergebnis der Checkbox in die Datenbank gespeichert? Reicht das bei Nachfrage aus, oder muss da noch Datum, IP usw mit erfasst werden.
Viele Grüße,
Matthias
Auf jeden Fall hiermit. Ich
am 03.05.2018 - 14:19 Uhr
Auf jeden Fall hiermit. Ich bin jetzt einfach so frech und Kopiere mal den Post aus dem Kanal #localize-german auf Drupalchat.eu
GDPR/DSGVO-Verrückt? Drupal hat jetzt zwei Lösungen dafür. Wäre schön, wenn wir die Übersetzt bekämen!
https://www.drupal.org/project/gdpr_compliance
https://www.drupal.org/project/gdpr
https://localize.drupal.org/translate/languages/de/translate?project=gdp...
https://localize.drupal.org/translate/languages/de/translate?project=gdp...
Wer Vorschläge in Petto hat, bitte Vorschlagen, dafür ist der Kanal ja da.
www.drupal.org
General Data Protection Regulation Compliance
Basic GDPR Compliance use cases (drupal 8.x only): Form checkboxes Pop-up alert Policy Page Policy Page * If the Policy Page does not suit you - create your own, replace the link & clear cache. * Policy Page based on: EN: edps.europa.eu data-protection-legal-notices & legal-notices
www.drupal.org
General Data Protection Regulation
"the GDPR was finally approved by the EU Parliament on 14 April 2016. Enforcement date: 25 May 2018 - at which time those organizations in non-compliance will face heavy fines." – http://www.eugdpr.org/ This module aims to help site admins follow the guidelines and legislation set by the EU. Installing and using this module pack does not mean your site becomes GDPR compliant. GDPR affects the whole organisation, this module aims to help to understand its Drupal relations and tries to provide helper tools to make your site GDPR compliant.
localize.drupal.org
Translate General Data Protection Regulation Compliance to German | Translations
localize.drupal.org
Translate General Data Protection Regulation to German | Translations
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Cookie opt-in oder opt-out nötig in EU-Länder?
am 03.05.2018 - 17:48 Uhr
Welche Methode des Cookie Consents ist nun nötig in welchen Ländern?
Ist ein opt-in nötig?
Ist ein opt-out nötig?
Oder nur ein Hinweis?
Und das ganze für die Länder
- Deutschland
- Österreich
- Luxemburg
- Italien
- Slowenien
- usw.
Was ist, wenn der Seitenbetreiber seinen Sitz in dem einen EU-Land hat, aber von der Webseite auch eine Version für ein anderes Land existiert (z. Bsp. Domains .de, .at, .ch, .it, .lu usw.)? Ist dann immer die Cookie-Lösung zu verwenden, die dem Land des Webseitenbetreibers selbst entspricht oder für verschiedene Länder unterschiedliche Lösungen?
Artikel 3 (1)
am 03.05.2018 - 18:02 Uhr
Artikel 3 (1) DSGVO
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.
Wenn du in der Europäischen Union angesiedelt bist dann gilt die DSGVO
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Drupal sehen und lernen
Eigentlich ist mit der DSGVO
am 03.05.2018 - 18:55 Uhr
Eigentlich ist mit der DSGVO nur opt-in zulässig.
Und es gilt die DSGVO sobald es ein EU Land ist, oder für ein EU Land eine Website bereitstellt oder Waren für ein EU Land anbietet... sowas
DSGVO: wann gilt opt-in und wann opt-out?
am 03.05.2018 - 19:26 Uhr
Aber wann gilt opt-in und wann opt-out?
In welchem EU-Land ist ein opt-out ausreichend? Wenn es kein Land gäbe, dann würden die Script-Entwickler diese Möglickeit gar nicht erst programmieren. Also muss es auch Länder geben, bei denen in opt-out ausreichend ist.
Das Problem ist, dass dies
am 03.05.2018 - 19:33 Uhr
Das Problem ist, dass dies nicht abschließend geklärt ist. Grundsätzlich gilt immer das Opt-In -Verfahren Wenn der Nutzer dir keine Einverständniserklärung gibt, dann kannst du seine Daten auch nicht bearbeiten. Das Problem ist, dass es hier überschneidungen mit den bisher geltenden Gesetzen gibt und eigentlich noch keiner weiß, weil die Finale Version der DSGVO aussehen wird.
Siehe heirzu: http://www.horizont.net/medien/nachrichten/DSGVO-Datenschuetzer-empfehle...
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Drupal sehen und lernen
Danke, ist ist eine gute
am 03.05.2018 - 19:43 Uhr
Danke, ist ist eine gute Antwort.
Weißt Du auch, ob es in anderen Ländern (Italien, Ungarn, Österreich, ...) ebenfalls noch unklar ist (opt-in oder opt-out)?
Na ja klar, da die DSGVO für
am 03.05.2018 - 19:46 Uhr
Na ja klar, da die DSGVO für den gesamten Europäischen raum gelten soll, wenn sie Fertig ist, ist das dort nicht anders.
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Drupal sehen und lernen
Ich denke ganz so
am 03.05.2018 - 20:04 Uhr
Ich denke ganz so selbstverständlich ist es nicht, dass die DSGVO für ganz EU gilt:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-...
LG Regina Oswald
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Das ist schon so, aber nicht
am 03.05.2018 - 20:22 Uhr
Das ist schon so, aber nicht jedes Unternehmen hat seine Sitz in Österreich. Wer sich das allerdings leisten kann, der kann sich ein Haufen ärger ersparen. Ich hab allerdings noch keinen Paragraphen da drin gefunden, indem steht unter welchen Bedingungen beispielsweise Österreich der DSGVO dem Datenschutz so einfach die Zähne ziehen kann, wie es in dem Artikel so schön heißt. Wenn das tatsächlich so einfach geht, dann müssten das ja nicht nur die Österreicher hinbekommen.
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Drupal sehen und lernen
Verarbeitungsverzeichnis
am 03.05.2018 - 20:25 Uhr
Habt ihr schon ein Verarbeitungsverzeichnis für Eure Webseite oder euer Unternehmen erstellt?
Oder habt ihr gute Muster für Verarbeitungsverzeichnisse im Internet gesehen?
Äh nein aber habt ihr
am 03.05.2018 - 20:28 Uhr
Äh nein aber habt ihr wirklich mehr als 250 Mitarbeiter?
DSGVO § 30 (5)
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten gelten nicht für Unternehmen oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien gemäß Artikel 9 Absatz 1 bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Artikels 10.
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Verarbeitungsverzeichnis müssen alle erstellen
am 03.05.2018 - 20:46 Uhr
Moment, das ist ein Irrtum.
Auch alle Unternehmen oder Vereine mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen ein Vearbeitungsverzeichnis führen.
Ausgenommen sind diese "kleinen" nur dann, wenn Daten nur gelegentlich verarbeitet werden. Gelegentlich bedeutet z. Bsp. wenn Fotos auf bei einer Veranstaltung gemacht werden, die z. Bsp. alle 2 Jahre stattfindet oder oder eben gelegentlich stattfindet.
Aber, sobald Du Kundendaten hast, verarbeitest Du diese Kundendaten nicht nur gelegentlich sondern diese sind doch die ganze Zeit bei Dir gespeichert (= verarbeitet) und damit musst Du ebenfalls ein Verarbeitungsverzeichnis führen.
Ausgenommen sind wirklich nur Datenverarbeitungen, die nur gelegentlich stattfinden, und dies nur bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Damit ist eigentlich kein einziges Unternehmen von der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit.
Habt ihr das nicht gewusst?
Das ist ja das schöne an der
am 03.05.2018 - 21:11 Uhr
Das ist ja das schöne an der DSGVO.
Es bleibt weiter Raum für Interprätationsmöglichkeiten.
Man darf schon gespannt sein auf den Rattenschwanz an Rechtsstreiten. ;-((
LG Regina Oswald
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Gelegentlich ist eindeutig
am 03.05.2018 - 21:17 Uhr
Hier eben nicht. "Gelegentlich" ist eindeutig. Wenn Du ein Unternehmen mit Kundendaten oder eine Webseite mit Benutzerdaten hast, dann ist das garantiert nicht gelegentlich und daher ist immer ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Da braucht es keine Rechtssprechung mehr.
Das steht halt leider anders
am 03.05.2018 - 21:42 Uhr
Das steht halt leider anders in dem dicken Schmöker auf dem DSGVO steht. ich hab die entsprechende Stelle ja nicht umsonst zitiert. Wenn da jetzt natürlich irgendwo das Gegenteil drin steht, dann immer her mit der Stelle. Die interessiert mich. Kleinere Unternehmen sind in Erwägungsgrund 13 bzw in Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission definiert. das Zitieren spare ich mir an dieser Stelle aus Platzgründen.
Habt ihr das nicht gewusst?
Nein das wusste ich nicht, ich kann den entsprechenden Passus nämlich nirgendwo finden.
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Drupal sehen und lernen
Das kam in dem Webinar vor,
am 03.05.2018 - 22:25 Uhr
Das kam in dem Webinar vor, von dem weiter oben gesprochen wurde.
Und ist hier nachzulesen:
https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderunge...
Zitat:
6. Eine Ausnahme von der Verzeichnisführung besteht, wenn "die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt". Was ist "gelegentlich"?
Der Begriff „gelegentlich“ ist in der DSGVO nicht näher erläutert. Gemeint dürften Verarbeitungen sein, die nur sporadisch, wenn gerade Gelegenheit besteht, erfolgen. Als Beispiel wird das Anfertigen von Fotografien auf einem Firmenevent genannt.
Diese Ausnahmebestimmung ist jedoch insgesamt nicht sehr praxisrelevant. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass grundsätzlich jedes Unternehmen, das eine Kundendatenbank führt oder eine Mitarbeiterverwaltung betreibt, ein Verarbeitungsverzeichnis benötigt
Die WKO (der Link stammt von der WKO Webseite) ist die Vertretung aller Unternehmen in Österreich. Alle Unternehmen werden also über die WKO informiert, "dass grundsätzlich jedes Unternehmen, das eine Kundendatenbank führt oder eine Mitarbeiterverwaltung betreibt, ein Verarbeitungsverzeichnis benötigt".
Die Unternehmen richten sich nach den Angaben der WKO. Daher ist das derzeit fix, außer es gibt in Zukunft noch Änderungen in der DSGVO wo dieses "gelegentlich" in der Form gänzlich entfällt, dass alle Unternehmen unter 250 Mitarbeitern ausgenommen werden. Dies ist aber nur ein Wunschdenken, es ist nicht davon auszugehen, dass so viele Unternehmen ausgenommen werden.
Inzwischen würde ich den von
am 04.05.2018 - 06:53 Uhr
Inzwischen würde ich den von mir verlinkten Kurs nur noch mit Vorsicht genießen.
Bzw. der Kurs ist noch auf altem Stand, aber dort hinterlegte Dokumente.
Österreich hat ja die DSGVO vor ein paar Tagen abgeschwächt.
Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass es einheitlich ist zu DE.
LG Regina Oswald
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Übrigens wurden nochmal
am 04.05.2018 - 09:12 Uhr
Übrigens wurden nochmal Änderungen an der DSGVO vorgenommen :D Man darf nun wohl für Newsletter wirklich nur noch die Emailadresse einsammeln, kein Name, kein Gebudatum, nichts weiter, nur noch Email. Bin mal gespannt was noch bis 25.5. auftaucht.
Also was ich aus meiner Erste-Hilfe Broschüre rauslesen konnte war auch:
alle die Daten verarbeiten müssen zumindest aufschreiben welche Daten, warum, wofür genutzt.
Verarbeitungsverzeichnis ist sinnvoll und für alle Pflicht
am 04.05.2018 - 09:45 Uhr
Inzwischen würde ich den von mir verlinkten Kurs nur noch mit Vorsicht genießen.
Bzw. der Kurs ist noch auf altem Stand, aber dort hinterlegte Dokumente.
Österreich hat ja die DSGVO vor ein paar Tagen abgeschwächt.
Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass es einheitlich ist zu DE.
Das ist aber unrichtig. Diese Aussagen stehen schon sehr lange auf der WKO Webseite, lange bevor in Österreich kleine Änderungen vorgenommen worden sind.
Die Änderungen in Österreich betreffen weiters garantiert nicht das Verarbeitungsverzeichnis, sondern es sind nur geringere Strafen in Aussicht gestellt worden und Behören bleiben strafffrei. All diese kleinen Änderungen haben nichts mit dem Verarbeitungsverzeichnis zu tun.
Das Verarbeitungsverzeichnis muss weiterhin von allen Unternehmen erstellt werden!
Stelle Dir vor, man würde alle Unternehmen unter 250 Mitarbeitern ausnehmen: Dann würden nur noch wenige Prozent an Firmen übrigbleiben, die die DSGVO ernst nehmen müssen.
Ca. jedes zweite Unternehmen ist ein Einzelunternehmen, sprich hat Null Mitarbeiter. Ca. 50% aller Unternehmen hat keinen Mitarbeiter, sehr viele haben 1-10 Mitarbeiter, ganz ganz ganz viele haben bis zu 250 Mitarbeiter. Nur wenige Konzerne haben mehr als 250 Mitarbeiter.
Die DSGVO macht keinen Sinn, wenn fast alle Unternehmen nicht mal ein Verarbeitungszerzeichnis erstellen müssen. Jeder der sich mit Datenschutz beschäftigt, muss doch einmal zusammenschreiben, wo im Unternehmen überall Daten verarbeitet (gesammelt, gespeichert, usw.) werden. Dies muss man sowieso machen und schon hat man das Verarbeitungsverzeichnis, es reicht ja sogar handschriftlich, kann aber natürlich auch am Computer geschrieben werden.
Und das Verarbeitungszerzeichnis ist ein internes Dokument, das niemandem gezeigt werden muss, außer der Datenschutzbehörde, wenn diese anfragt. Also theoretisch kann man es dann ja schnell in 2 Tagen schreiben, wenn eine Anfrage von der Datenschutzbehörde kommt, denn 2 Tage wird sich die Behörde schon gedulden können, wenn sie eine Anfrage an ein Unternehmen stellt (meistens, wenn sich Kunden oder Nutzer beschwert haben).
Ich kann der Argumentation
am 04.05.2018 - 10:08 Uhr
Ich kann der Argumentation nicht folgen. Wir befinden uns doch gar nicht in Österreich und steht das och hier in Absatz 5 Was soll denn jetzt an Absatz 5 genau falsch sein. Wo ist denn da das Tatbestandsmerkmal, dass den Rechtsgrund aushebelt?
https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Hallo, Für mich als Hobbyist
am 04.05.2018 - 10:15 Uhr
Hallo,
Für mich als Hobbyist ist das Gesetzt mal wieder eine mittlere Katastrophe. Weiss jemand wie die Zwei Klick Lösung für verlinkte Bilder unter Drupal 7 realisiert werden kann? Brauche ich das überhaupt?
Nur gelegentliche Datenverarbeitung ist extrem selten
am 04.05.2018 - 10:16 Uhr
Habe ich doch schon ausführlich erklärt:
.... gelten nicht für Unternehmen oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien
Bitte lies den Satz mehrmals, dann wirst Du feststellen, dass nur Unternehmen < 250 Mitarbeiter ausgenommen sind, wenn die Verarbeitung der Daten nur gelegentlich erfolgt.
Kein Unternehmen mit Kundendaten oder Benuterdaten einer Webseite verarbeitet Daten nur gelegentlich, daher sind alle normalen Unternehme NICHT ausgenommen!
Das ist genau das, was auf WKO steht und der Experte erklärt hat.
Ich zitiere dazu mal: 1.
am 04.05.2018 - 10:18 Uhr
Ich zitiere dazu mal:
1. Pflicht zur Erstellung
Grundsätzlich fordert Art. 30 DS-GVO, dass alle Verantwortlichen ( Siehe Definition 4) ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten zu führen haben, die in ihrem Unternehmen oder ihrem Verein durchgeführt werden. Es muss also dokumentiert werden, in welchem Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird.
Bsp. Programme zur Kunden-, Mitarbeiter- oder Mitgliederverwaltung
definition4:
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Personen bezogenen Daten entscheidet.
Mit anderen Worten: Verwantwortlicher ist jeder, der mit personenbezogenen Daten von anderen umgeht.
2. Freistellung von der Verpflichtung, Verzeichnis zu erstellen
Die Freistellung von der Verpflichtung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufzustellen, gibt es theoretisch für Unternehmen und Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. In der Praxis hat das aber fast keine Bedeutung, da diese Freistellung u.a. nur dann gilt, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt und auch keine besonderen Datenkategorien wie Gesundheits- oder Religionsdaten verarbeitet werden.
Jedes Unternehmen oder jeder Verein, der kontinuierlich für seine Beschäftigten Lihnabrechungen durchführt, einschließlich der Verarbeitung von Religionsdaten zur Abführung der Kirchensteuer oder Gesundheitsdaten zur Bestellung der Krankheitstage oder als Verein seine Mitgliederverwaltung auf dem Laufenden hält, ist von der Freistellung nicht mehr umfasst. Er verarbeitet Daten nicht mehr nur gelegentlich. Unabhängig davon sollten Verantwortliche eher weniger Aufwand in die Begründung ihrer Freistellung investieren als im Zweifel lieber ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten aufzustellen. es hilft jedem Verantwortlichen, einen überblick darüber zu bekommen oder zu behalten, wie im eigenen Unternehmen oder Verein mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Dass dieses Verzeichnis darüber hinaus sehr hilfreich sein kann, um andere gesetzliche Verpflichtende Aufgaben zu erfüllen, wird im Folgenden immer wieder dargestellt werden.
_____________________________________
Das ist das was im Sofort-Hilfe Buch dazu steht.
_________________________________________________________
Im Zuge dessen werde ich für meine Websiten auch Verzeichnisse anlegen, wo welche Daten gespeichert und verarbeitet werden.
z.B.
- Webforms / Contact
- Nutzeranmeldung
- Newslettermodule und daran angeschlossene Dienste wie z.B. Mailchimp
- Backup and Migrate -> Wir sichern auf einem 2. Server zusätzlich
- Google Analytics
Das Auflisten ist auch gar nicht mal so schwer, folgende Daten müssen pro Verarbeitungstätigkeit angegeben werden:
- Verantwortlicher / Abteilung
- Bezeichung
- Zweck der Verarbeitung
- betroffene Personen (Kunden, Lieferanten, Beschäftige... )
- Datenkategorie a) Besondere Arten ( Religion, Krankmeldung, Gesundheitsdaten) b) der ganze rest :D
- Empfänger der Daten ist a) intern Abteilung: Funktion: b) extern - Empfänger:
- Datenübermittlung an Dritte a) findet nicht statt b) findet statt wie folgt c) Drittland
- konkreter Datenempfänger
- Fristen für die Löschung
- technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Des Weiteren können Ergänzungen hilfreich sein:
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Dokumentation das eingewilligt worde
- Dokumentation das Transparenz der Verarbeitung vorliegt
- Dokumentation zu Informationspflichten
- Dokumentation Datenschutz durch Technik eingehalten
- Dokumentation des Prozess für Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Umsetzung Speicherbegrenzung
- Umsetzung der Sicherheit der Verarbeitung
- Auflistung aller Auftragsverarbeiter inkl. Datentransfer
- Umgang mit Datenschutzverletzungen
- Darstellung der Meldepflicht
- Risikoberwertung / datenschutzfolgenabschötzung
- Dokumentation von Awareness-Maßnahmen
Das Buch enthält darüber hinaus natürlich noch ein vollständiges Muster.
Bedenken müssen wir vor allem das eigtl. jede Website auch für Dritte ( Hoster bzw. Webentwickler/Agentur ) zugäugig ist. Somit auch dessen Daten.
Also dieses Muster würde mich
am 04.05.2018 - 10:39 Uhr
Also dieses Muster würde mich ja brennend interessieren.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Also dieses Muster würde mich
am 04.05.2018 - 10:39 Uhr
Also dieses Muster würde mich ja brennend interessieren.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
DA ich den Link zu dem
am 04.05.2018 - 10:48 Uhr
DA ich den Link zu dem Udemy-Kurs gemailt hatte und der von österreichischen Betreibern stammt, die auf ihrer Webseite auch Muster bereit stellen, wollte ich nur mal darauf hinweisen, dass wir nicht mehr davon ausgehen können, dass Angaben und Muster für AT auch in DE stimmen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-...
Weiter war keinerlei Aussage damit verbunden.
Ich blicks sowieso nicht. ;-)
LG Regina Oswald
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http://www.montviso.de
Das Buch heißt: Erste Hilfe
am 04.05.2018 - 11:14 Uhr
Das Buch heißt: Erste Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen und Vereine
Herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, gibts für 5,50€ beim großen A zu bestellen
Also gut angelegte 11 Deutsche Mark die jedes Unternehmen und Verein einfach mal investieren sollte.
ISB 978-3-406-71662-1
Ich werde nicht noch mehr aus dem Heft veröffentlichen. Urheberrecht und sowas :D
Das Muster bezieht sich übrigens nicht auf Drupal/Websites oder sowas, sondern allgemein auf Datenschutz im Unternehmen. Nur falls da Verwirrung auftritt.
@montviso : Aber nur weil die
am 04.05.2018 - 11:20 Uhr
@montviso :
Aber nur weil die Strafen abgemildert wurden und die Behörden gar nicht gestraft werden, gelten doch alle anderen Dinge weiterhin. Es hat sich nichts geändert, außer das was geändert wurde.
Du gehst davon aus, dass nichts mehr von dem, was in Österreich geschrieben wurde, gilt. Das ist aber unrichtig, es gilt weiterhin ALLES ausgenommen der hohen Strafen, die vorerst nicht kommen in Österreich. Die WKO hätte längst ihre Webseite überarbeitet, wenn Teile davon nicht mehr gültig sind, weil sich täglich tausende Unternehmen auf dieser WKO Webseite informieren.
@DrupalFAn Ich habe genau
am 04.05.2018 - 11:26 Uhr
@DrupalFAn
Ich habe genau geschrieben, dass ich von gar nichts ausgehe, sondern nur erwähnen wollte, dass AT und DE nicht automatisch parallel laufen.
LG Regina Oswald
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http://www.spiegel.de/netzwel
am 04.05.2018 - 11:28 Uhr
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz...
Punkt 6: "Worauf sollten Blogger und Betreiber kleiner Websites jetzt achten?"
Da heißt es: "Im Zweifelsfall sollte man seine DAtenschutzbehörde fragen, ob und welche Vorkehrungen man bis zum 25. Mai treffen muss."
Das ist doch mal eine Aussage. ;-)
Die Datenschutzbehörde freut sich.
LG Regina Oswald
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Also schreiben wir jetzt
am 04.05.2018 - 11:39 Uhr
Also schreiben wir jetzt jeder einzeln mal dahin? :D - nur weil es geht?
Habe meinen Beitrag
am 04.05.2018 - 13:10 Uhr
Habe meinen Beitrag versehentlich in den anderen Thread zu DSGVO gesetzt, man wird ja langsam irre.
Vorschlag ein Trello Board oder ähnliches zu gründen. Falls ein MOD mitliest, gern den nachstehend verlinkten Beitrag in diesen Thread verschieben, danke.
https://www.drupalcenter.de/node/57812#comment-198111
Grüße Jenna
@dinmikkith hat das Trello
am 04.05.2018 - 22:23 Uhr
@dinmikkith hat das Trello Board eröffnet, Einladungslink zum privaten Board:
https://www.drupalcenter.de/node/57812#comment-198123
Grüße Jenna
Das Trello Board funktioniert
am 14.05.2018 - 15:09 Uhr
Das Trello Board funktioniert nicht.
Am besten, es wird wieder gelöscht, denn so nutzt es wohl kaum.
Einwilligungserklärung - wie genau?
am 14.05.2018 - 15:17 Uhr
Wie macht ihr eure Einwilligungserklärungen?
Einfach nur eine Checkbox bei der Benutzerregistrierung "Ich stimme der Datenschutzerklärung zu" und das reicht für alles?
Oder ist das der falsche Weg?
Wo braucht man in einem Community-Portal mit Benutzerprofilen usw. jeweils Einwilligungserklärungen und wofür?
Wann braucht man mehrere Checkboxen und für was?
DrupalFan schrieb Das Trello
am 14.05.2018 - 15:57 Uhr
Das Trello Board funktioniert nicht.
Am besten, es wird wieder gelöscht, denn so nutzt es wohl kaum.
?
Wieso funktioniert (an) Trello nicht. Es funktioniert doch wie es soll, Du stellst eine Frage und bekommst eine Antwort, wenn jemand eine hat. Wo genau hast du denn Probleme mit dem Board, vielleicht kann ich dir helfen. Heißt funktioniert nicht gefällt mir nicht oder gibt's Bedienungsprobleme?
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
DrupalFan schrieb Wie macht
am 14.05.2018 - 16:02 Uhr
Wie macht ihr eure Einwilligungserklärungen?
Einfach nur eine Checkbox bei der Benutzerregistrierung "Ich stimme der Datenschutzerklärung zu" und das reicht für alles?
Oder ist das der falsche Weg?
Wo braucht man in einem Community-Portal mit Benutzerprofilen usw. jeweils Einwilligungserklärungen und wofür?
Wann braucht man mehrere Checkboxen und für was?
Hoffentlich mit dem GDPR Modul bzw. der D7 Variante, da die Einwilligung ja jederzeit widerrufen werden können muss. Allerdings sind die Module noch nicht fertig. -außerdem musst du personenbezogene Daten in der Datenbank anonymisieren. und dem Benutzer Einblick in seine auf der Webseite gespeicherten Daten geben. Ein Kontrollkästchen alleine tut es also nicht.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Trello
am 14.05.2018 - 17:12 Uhr
Trello selbst funktioniert schon, aber die extra hier erstellten DSGVO Boards funktionieren in der Form nicht, dass sie keinen Mehrwert und keinen Vorteil bieten. Da ist es doch viel sinnvoller, hier im Forum des Drupalcenters weiter zu schreiben und zu diskutieren, als bei diesem Board. Es hätte schon einen Sinn, wenn alle dort mitlesen würden, aber außer einer Person hat niemand reagiert und außerdem ist es extrem unübersichtlich (genau das sollte ja der Vorteil von Trello sein, aber das Gegenteil ist der Fall) und wohl niemals vollständig. Und wenn einer Person die angelegte Strukur gefällt, heißt das noch lange nicht, dass die gewählte Struktur auch für andere sinnvoll und übersichtlich ist.
Kenne Trello schon länger und finde, dass Trello in folgendem Fall viel Sinn macht und gut funktioniert:
Bei einem Projekt (z. Bsp. Website-Erstellung in Auftrag eines Kunden oder im Auftrag einer Agentur) gibt eine Person die Ziele vor und erstellt sozusagen Aufgagen, die zu erledigen sind. So können alle offenen Punkte nach und nach abgearbeitet werden und in "Erledigt" verschoben werden usw.
Sprich für Diskussionen oder ähnliche Abläufe macht Trello wenig Sinn, über Projekt-Abarbeitung nach Angabe einer Person allerdings klappt es gut.
Ich denke nicht, dass man irgendeinen Mehrwert hat, wenn man jetzt in die DSGVO Trello Boards schaut, denn alle dort genannten Links sind ja hier auch schon vorhanden und kennt man ja großteils schon.
Einwilligung widerrufen
am 14.05.2018 - 17:11 Uhr
Bei mir wird es so sein:
Wenn jemand die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten, die bei der Registrierung auf dem Community-Portal nötig sind, widerruft, dann ist das mit der Löschung seines gesamten Accounts und seines Profils usw. verbunden. Widerruf jederzeit mögilch, aber laut Datenschutzerklärung wird der Benutzer dann gelöscht.
Natürlich kann der Widerruf zum Newsletter extra erfolgen, und dann wird nur der Newsletter abgemeldet und nicht mehr. Das sind ja alles getrennte Bereiche mit getrennten Einwilligungs-Checkboxen.
Macht das Modul das anders?
Google Fonts
am 15.05.2018 - 14:37 Uhr
Zwischendurch:
Wie bindet ihr denn Google Fonts DSGVO konform ein? ladet ihr die direkt auf den server und nutzt die so?
Google Wefonts
am 15.05.2018 - 14:51 Uhr
In die Datenschutzerklärung habe ich am Schluss folgenden Passus eingefügt:
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
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Google Web Fonts P.S.
am 15.05.2018 - 14:52 Uhr
Google Web Fonts
P.S. eingebunden habe ich Google Web Fonts jeweils per CSS
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Ich habe gerade eben bei
am 15.05.2018 - 15:07 Uhr
Ich habe gerade eben bei einer Webseite die Schriften lokal eingebunden, wie meistens in letzter Zeit.
Ist eigentlich ganz Easy über diesen Link:
https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts/
Man darf nur nicht vergessen, den Link auf googleapsis im Template raus nehmen, sonst hat man ja den Mist trotzdem noch drinnen. ;-)
LG Regina Oswald
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Personenbezogene Daten
am 15.05.2018 - 15:09 Uhr
Beim Aufruf von Google Web Fonts werden personenbezogene Daten übertragen?
Hier steht, warum das
am 15.05.2018 - 15:30 Uhr
Hier steht, warum das kritisch ist:
https://www.7media.de/wp-coaching/dsgvo-neue-datenschutz-anforderungen/
LG Regina Oswald
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Danke. Sehr hilfreich!
am 15.05.2018 - 15:35 Uhr
Danke. Sehr hilfreich!
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Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google
am 15.05.2018 - 16:48 Uhr
Habt ihr schon einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abgeschlossen?
Hier ist so Vertrag, den man ausfüllen kann:
https://static.googleusercontent.com/media/www.google.de/de/de/analytics...
Ich möchte ihn aber nicht per Post verschicken sondern eingescannt an eine Mailadresse von Google senden. Könnt ihr mir sagen, welche Mailadresse das ist?
Bei meinem Webspace-Provider war das so einfach möglich und nur wenige Stunden später kam schon die Bestätigung per E-Mail, dass der Vertrag in Kraft gesetzt wurde. Google kann doch nicht wirklich erwarten, dass Millionen Seitenbetreiber diesen Vertrag per Post schicken.
Ha, wenn wir schon beim Thema
am 15.05.2018 - 18:36 Uhr
Ha, wenn wir schon beim Thema Auftragsdatenverarbeitung sind.
Welche Vorlagen nutzen Eure Kunden denn so, um mit Euch als Dienstleistern einen Vertrag zu schließen?
Ich habe jetzt mehrere Vorlagen angesehen und jedes Mal wieder zu gemacht...
Und warte einfach mal, was mir die Kunden so zukommen lassen, mit denen ich schon drüber gesprochen habe.
LG Regina Oswald
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Zitat:Habt ihr schon einen
am 17.05.2018 - 09:08 Uhr
Habt ihr schon einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abgeschlossen?
Das ist tatsächlich nur per Post und mit frankierten Rückumschlag möglich, Beispiel Artikel (habe bestimmt 15 ähnliche Artikel dazu gelesen, steht überall in der Form drin).
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6843-google-analytics-daten...
Und solange der Vertrag nicht unterzeichnet zurück ist, würde man (wenn ich es richtig gelesen habe), GA nicht datenschutzkonform nutzen.
Ich habe mich, bis GA eine reine Online-Lösung anbietet (wie bei meinem Provider z.B. komfortabel gelöst) erstmal von GA verabschiedet und werde nur Matomo einsetzen.
Für ein Unternehmen in der Größe ist das ein Trauerspiel.
Grüße Jenna
ergänzt: Verlinke hier mal auf meinen Beitrag mit Erklärungen zum Einsatz von Cookies mit GA / Matomo etc., Quelle: Mittwald Blog
https://www.drupalcenter.de/node/57857
Elektronischer Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
am 17.05.2018 - 09:26 Uhr
Das hier
https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/de//analytics/...
ist der alte Vertrag. Man sieht ja schon am Titel dieser Seite, dass dieser Vertrag aus dem Jahr 2016 stammt. Diese schriftliche Form hat also mit dem alten Gesetz in Deutschland etwas zu tun, aber nicht mit der DSGVO, dies ist ja neu.
Und hier kann man nachlesen
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/google-analytics-ist-die-ele...
dass die elektronische Zustimmung oder ein elektronisch abgeschlossener Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sehr wohl ab dem 25. Mai, wo die DSGVO das alte Gesetz ablöst, gültig ist und sein wird.
Mein Webspce-Provider aus Deutschland bietet ausschließlich elektronische Verträge an, in der Form, dass man den PDF-Vertrag ausdruckt, unterschreibt, einscannt und an eine spezielle Mailadresse des Providers schickt. Danach erhält man eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass der Vertrag in Kraft gesetzt wurde. KEIN Schriftstück per Post.
Google wird es wohl noch einfacher machen und zwar so, wie es jetzt schon möglich ist. Man kann ja jetzt schon dem Zusatz zur Datenverarbeitung im Analytics Konto zustimmen. Und das wird reichen, weil elektronische Vereinbarungen laut DSGVO nicht verboten sind.
Außerdem steht im letzten Satz des verlinkten Beitrags, dass in Österreich schon bisher die elekronische Form ausgereicht hat und dies jetzt ab 25. Mail in Deutschland sozusagen auch möglich wird.
Und wenn das elektronisch möglich ist: Google bestimmt wie dieser Vertrag aussieht und nicht wir Analytics Nutzer: Wenn das nur die Zustimmung im Analytics Konto ist, dann ist es nur das. Sollte noch mehr kommen, wird Google uns das mitteilen und wir werden es dann machen (vielleicht mit eigenhändiger Unterschrift eingescannt hochladen ...).
Also ich verschicke gar nichts per Post und baue Analytics auch nicht aus. Millionen andere Webseiten werden genau so handeln.
Zitat: Auftragsverarbeitung
am 17.05.2018 - 09:45 Uhr
Auftragsverarbeitung unter der DSGVO
Art. 28 Abs. 9 DSGVO bestimmt, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag auch in elektronischer Form erfolgen kann. Ab Geltung der DSGVO am 25. Mai 2018 wird die Papierform damit zur Makulatur.
Auftragsdatenverarbeitung unter dem BDSG
Hingegen reicht für den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags nach § 11 BDSG die elektronische Form nicht aus. Websitebetreiber in Deutschland wird deshalb empfohlen, bis zum 24. Mai 2018 wie gehabt einen ADV in Papierform mit Google abzuschließen.
Da haben es die Websiteanbieter, die Google Analytics einsetzen wollen, im Nachbarland Österreich besser, wo bereits nach der jetzigen Rechtslage für einen Vertrag mit den datenverarbeitenden Dienstleister die elektronische Form ausreicht.
So wie ich es raus lese gilt:
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, nur schriftlich
Auftragsverarbeitungsvertrag, online möglich, aber bei GA noch nicht vorhanden?
Grüße Jenna
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
am 17.05.2018 - 09:52 Uhr
Auftragsverarbeitungsvertrag hieß der Vertrag anscheinend früher und bis zum 25. Mai in Deutschland. Das ist doch nur ein Begriff, man kann es nennen wie man es will.
Und nun nennt man es eben Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und eigentlich ist es dasselbe, nur dass es ind er DSGVO neu geregelt wurde.
Wer hatte denn bisher einen per Post abgeschlossenen Verarbeitungsvertrag mit Google wegen Analytics? 1% bis 5% aller Webseiten die Analytics in der EU einsetzen? Oder noch weniger?
Nachdem dies nun elektronisch möglich sein wird, werden es sehr viele machen, also abschließen.
Es liegt an Google: So wie Google das umsetzt, so werden wir es machen, aber per Post würden es wohl wieder nur sehr wenige Prozent aller Analytics Nutzer umsetzen.
Der auftragsverarbeitung
am 19.05.2018 - 22:12 Uhr
Der auftragsverarbeitung vertrag bei Google Analytics ist vorhanden. auch Online dazu reicht ein Klick in die entsprechende Checkbox. Die DSGVO erlaubt dies nach §9 link zum entsprechenden Formuilar https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de
Ganz wichtig erst ab dem 25 Mai zustimmen. Bis dahin gilt laut BSDG §11 nur die Schriftliche Form
http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf
Wer sich die PDF also sparen will, der wartet mit der Zustimmung einfach bis zum Ablauf des 24.05.2018
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Kann man unter Drupal 7 die
am 20.05.2018 - 10:03 Uhr
Kann man unter Drupal 7 die Cookies ausschalten? Es sind in meiner Seite nur die, die irgendwie durch Drupal erzeugt werden.
Gruß
Patrick
Man muss hier klar die
am 20.05.2018 - 13:35 Uhr
Man muss hier klar die Rechtslage anschauen.
Sind es notwendige Cookies die zum Seitenaufbau erforderlich sind ( Session Cookies ) dann musst du diese nicht angeben und auch nicht abschalten, sicher bist du diese trotzdem in der Datenschutzerklärung zu erwähnen.
Sind es erweiterte Cookies ( Google Analytics, Google Fonts, ... ) musst du darauf hinweisen und dem Nutzer ein Opt-In geben.
Auf https://webbkoll.dataskydd.net kann man seine Seite übrigens testen, da erfährt man zumindest schon mal was zu den third-partie Cookies um die es ja in erster Linie geht.
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Hat sich schon einer mit Blogkommentaren und Nutzerkonten beschäftigt?
Schließlich müsste ich streng genommen wie bei den Newslettern alle alten Nutzer und Kommentare bestätigen lassen oder eben offline nehmen.
Da ich auch gerade daran sitze das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten unserer Websites aufzuschreiben, wäre auch da mal interessant wie man damit verfährt.
Beschäftigt ist zu viel. Aber
am 20.05.2018 - 19:01 Uhr
Beschäftigt ist zu viel. Aber zumindest was den Newsletter angeht, solltest du all deinen Nutzern ein Opt-opt anbieten mit optionalem-re-opt in. Block-Kommentare sind so eine Sache. Ich setze da voll auf Disqus, wer sich beim disqus-Netzwerk anmeldet gibt dort seine Zustimmung ab und ich muss mich nicht kümmern, ob da Daten übermittelt werden. Ohne Anmeldung von Nutzerseite läuft dann auch kein Kommentieren. Für alte Kommentare ist das allerdings durchaus Ticky. Du müsstest praktisch von jedem Nutzer die Zustimmung einholen siene Benutzernamen oderr seine E-Mail-Adresse zusammen mit seinem Kommentar zu speichern von der IP will ich gar nicht reden
Alternativ kannst du die dinger auch dem Gast Benutzer zuordnen,, dann bist du zumindest auf der sicheren Seite.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Ist Disqus echt eine
am 20.05.2018 - 19:25 Uhr
Ist Disqus echt eine Alternative - wenn es um Datenschutz geht?
https://pressengers.de/sicherheit/disqus-datenschutz-eklat/
LG Regina Oswald
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Der Artikel ist ja schön und
am 20.05.2018 - 20:28 Uhr
Der Artikel ist ja schön und gut, aber bei der Verwendung von Disqus sind EU-Bürger betroffen. Somit liegt die Verantwortung der Datensicherheit bei Disqus sobald ein EU-Bürger Disqus verwendet. Wen Disqus sich also in der EU anbieten möchte, dann muss Disqus die Richtlinien der DSGVO einhalten. Sonst können Sie sämtliche Bürger aus der EU künftig aus ihrem Angebot ausschließen. Selbiges gilt für Google, Microsoft usw. Selbst von der Drupal-Association habe ich bereits eine E-Mail erhalten, meine Subscriptions für deren Newsletter zu erneuern und die sitzen ja schließlich auch außerhalb der EU.
Solche Beiträge liest man ständig Facebook war der letzte große Dienst, den es betroffen hat und den man dann mal so richtig durch den Kakao zieht. Dieser Artikel weißt auf eine Datenpanne hin, wie es schon tausende vorher gegeben hat und es wird Sie weitergeben. Zu Facebook-Zeiten war das Wort Datenpanne allerdings noch nicht erfunden. Wer Disqus nicht nutzen möchte, der muss ja kein Konto erstellen. und außerdem mal ehrlich. Wer schreibt denn schon beleidigende Kommentare in ein Blog-Netzwerk und hat dann angst, dass man seine E-Mail-Adresse seinem Nutzernamen zuordnet. Wer nichts blödsinniges tut, der hat auch von solchen Datenpannen nichts zu befürchten. Außer eventuell die ein oder andere Spam-Mail mehr. Wir haben auf Drupal-TV selbstverständlich auch ein Disqus-Konto Spamanstieg seit dem 9. September 2017 0 %
Und natürlich bereitet auch Disqus die GDPR vor:
https://blog.disqus.com/update-on-privacy-and-gdpr-compliance
Den von dir verlinkten Artikel hab ich übrigens gleich mal kommentiert, weils gar so schön ist und einer Trash-Mail-Adresse verwendet. Was da unter dem Kommentarfeld steht macht mir Datenschutztechnisch mehr sorgen als die Panne bei Disqus
https://drupal-tv.de
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"und außerdem mal ehrlich"
am 20.05.2018 - 20:36 Uhr
"und außerdem mal ehrlich" ... brauchen wir hier nicht nach Sinnhaftigkeit solcher Dinge zu fragen....gaaaanz anderes Thema. ;-)
Fakt ist, dass Disqus mehrfach gegen DSGVO verstößt und sich eben bislang nicht drum schert.
Vielleicht wird das ja jetzt anders. Vielleicht wird Disqus eine der Plattformen, die sich aus dem EU Markt ganz zurück zieht...
Jedenfalls sind wir nicht aus der Verantwortung, in dem wir solche Drittanbieter einbinden.
Sonst wären ja Google Analytics, Maps, Facebook ect.auch kein Problem.
"Wer Disqus nicht nutzen möchte, der muss ja kein Konto erstellen"
Das Problem ist, dass User auch ohne Login getrackt werden.
Daten wie IP-Adresse werden an Dritte weiter gegeben. Das ist ein klarer Verstoß.
LG Regina Oswald
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Also nochmal.. SSL Zertifikat
am 20.05.2018 - 23:25 Uhr
Also nochmal.. SSL Zertifikat habe ich. Ich möchte bei Drupal aber keine Cookies mehr. Wie das?
Gruß
Patrick
1, Coockies
am 20.05.2018 - 23:43 Uhr
1, Coockies finden
beispielsweise mit ao
https://www.wikihow.com/View-Cookies
Module, die unnötig cookies setzen rausschmeißen
Beispielsweise Media twitter embed.
Alles was du nicht rausschmeißen kannst, weil sonst deine Seite nicht mehr funktioniert, wie sie soll auflisten
Dann Cookie Hinweis basteln
Trustarc macht das ganz toll nur so als beispiel
https://www.trustarc.com/
https://drupal-tv.de
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DSGVO und Bootstrap
am 22.05.2018 - 22:52 Uhr
Hallo zusammen,
nachdem ich zig Datenschutzerklärungen geschrieben habe und viele Wordpress-Seiten PlugIns DSGVO-sauber gemacht habe, bin ich eben noch auf das Bootstrap-Thema hingewiesen worden.
Ich mache nur gelegentlich Drupal-Seiten, und habe letztes Jahr für eine Künstlerseite das bootstrap theme verwendet. Ausserdem wird auf meinen älteren Drupal-Seiten immer wieder ein bootstrap.inc aufgerufen.
Wie handelt ihr das mit Bootstrap mit der DSGVO?
Herzlichen Dank für Infos
Anne
Maria, Agnes, Anne und Hans
Zitat: Wie handelt ihr das
am 22.05.2018 - 22:59 Uhr
Wie handelt ihr das mit Bootstrap mit der DSGVO?
Was genau meinst du? sprichst du die Einbindung über CDN an?
Grüße Jenna
Ja. Ich habe nur gelesen,
am 22.05.2018 - 23:08 Uhr
Ja.
Ich habe nur gelesen, dass ein Webentwickler Bootstap lokal auf seinen Host laden wollte.
Das hat mich doch etwas schockiert.
Ist es damit getan in Datenschutzerklärung auf das CDN hinzuweisen? Ähnlich den Webfonts. Wie handhabt ihr das?
Viele Grüße
Anne
Maria, Agnes, Anne und Hans
Hier nochmal der Infolink den
am 23.05.2018 - 00:05 Uhr
Hier nochmal der Infolink den montviso weiter oben schon genannt hatte, da findest du die Lösungen zu Google Fonts selber einbauen und warum man das machen sollte.
https://www.7media.de/wp-coaching/dsgvo-neue-datenschutz-anforderungen/
Beim Bootstrap Theme brauchst du das CDN nicht, du kannst im Theme unter admin/appearance/settings/dein-bootstrap-theme unter Erweitert / CDN benutzerdefiniert auswählen.
Dort trägst du die Pfade zu den bootstrap Dateien auf deinem Server ein (die müssen dort natürlich vorhanden sein), z.B. unter http://getbootstrap.com/docs/3.3/customize/ eine eigene Variante erstellen und auf deinen Server laden.
Nur drauf achten ob du bootstrap 3 oder schon 4 verwendest.
Grüße Jenna
@montviso Zitat: Ich habe
am 23.05.2018 - 00:16 Uhr
@montviso
Ich habe gerade eben bei einer Webseite die Schriften lokal eingebunden, wie meistens in letzter Zeit.
Ist eigentlich ganz Easy über diesen Link:
https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts/
Man darf nur nicht vergessen, den Link auf googleapsis im Template raus nehmen, sonst hat man ja den Mist trotzdem noch drinnen. ;-)
Zitat aus t3n:
Auf der Basis deiner Selektion erstellt der Webfonts Helper nun das erforderliche CSS mit dem breitesten Browsersupport. Bist du sicher, dass dein Projekt nur über die modernsten Browservarianten aufgerufen werden wird, kannst du ein optimiertes CSS erzeugen lassen.
Hast du schon eine Einschätzung ob das optimierte css ausreicht? oder hast du die full-variante gewählt?
Der Tipp zu 7media.de war echt gut, die geben sich ja viel Mühe mit Erklärungen und so unsinnig ist der Selbsteinbau zu Fonts gar nicht, wenn man mal liest was man so alles an Daten überträgt, bzw. der Besucher der Site.
Grüße Jenna
jquery_update DSGVO
am 23.05.2018 - 00:21 Uhr
Wenn man CDN möglichst erstmal vermeiden will, was macht man dann mit https://www.drupal.org/project/jquery_update ?
Unter Einstellungen gibt es:
Google
Microsoft
jQuery
keine
Was passiert wenn ich "keine" wähle? kann sich das unmittelbar auf Funktionen auswirken, oder kriege ich nur die neuesten Versionen nicht mit?
Muß auch das wieder in der Datenschutzerklärung erklärt werden, weil ja vermutlich keiner der Server in Europa steht, oder doch?
Hat jemand schon einen Text dazu gefunden?
Grüße Jenna
Vielen Dank Jenna, werde ich
am 23.05.2018 - 00:22 Uhr
Vielen Dank Jenna, werde ich morgen früh umstellen.
Auch Dank an montviso, dessen Rat hatte ich schon einige Tage genutzt.
Maria, Agnes, Anne und Hans
@Jenna, Zitat: Hast du schon
am 23.05.2018 - 06:01 Uhr
@Jenna,
Hast du schon eine Einschätzung ob das optimierte css ausreicht? oder hast du die full-variante gewählt?
Hmmm...was meinst Du da genau?
Ich lasse mir das CSS und die Dateien hier generieren (z.B. Lato)
https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts/lato?subsets=latin
Dann die Schrift-Details gewählt, also ob ich italic brauche und welche Schriftstärken.
Dann den Code rauskopiert und in die CSS geschrieben.
Ich hake immer alle Schriftstärken an, damit später keine Dateien fehlen, wenn man doch mal italic 800 braucht.
War das die Antwort auf Deine Frage?
LG Regina Oswald
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Was ich noch nicht ganz
am 23.05.2018 - 06:03 Uhr
Was ich noch nicht ganz überblicke in Bezug auf Google Fonts:
Wie ist das mit dem Update der Schriften?
Was passiert, wenn die nicht mehr aktuell sind?
Google selbst empfiehlt
"To make sure the fonts installed locally on your personal computer are always up-to-date, we recommend using a fonts manager (such as SkyFonts) that automatically syncs the latest versions of fonts from the Google Fonts API to your computer."
https://developers.google.com/fonts/faq
Ich überlege gerade, warum noch mal fand ich Verdana oder Arial nicht mehr so schön??? ;-)
LG Regina Oswald
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Danke an @prinCiangi, der
am 23.05.2018 - 06:10 Uhr
Danke an @prinCiangi, der diesen Link geteilt hat:
https://webbkoll.dataskydd.net
Demnach ist jetzt alles im grünen Bereich, bis auf den Referrer-Header.
Macht Ihr auf allen Seiten das hier rein?
<?php
<meta name="referrer" content="no-referrer">
?>
LG Regina Oswald
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Da gabs doch ein Modul für:
am 23.05.2018 - 07:10 Uhr
Da gabs doch ein Modul für: https://www.drupal.org/project/noreferrer
@Tiles, ja das Modul habe ich
am 23.05.2018 - 07:55 Uhr
@Tiles, ja das Modul habe ich gesehen.
ist halt die Frage, wie wichtig ist das?
Installiert ihr das bei allen Kunden?
LG Regina Oswald
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Hm. Ich weiss gar nicht ob
am 23.05.2018 - 16:51 Uhr
Hm. Ich weiss gar nicht ob Referring überhaupt unter die DSGVO fällt. Ich habe das Modul jedenfalls an. Tut ja nicht weh :)
Ich bin mir da auch nicht
am 25.05.2018 - 16:58 Uhr
Ich bin mir da auch nicht sicher, Fällt der Ort, von dem aus der Nutzer die Webseite aufruft unter personenbezogene Daten des Nutzers. Ich würde sagen Ja. Demzufolge kann man alles, was mit dem Nutzer zu tun hat erst mal abschalten. Das Betrifft dann auch so lustige Sachen wie Google Fonts in Bootstrap, CDNs usw.
Eine Meinung dazu gibt es hier:
https://www.7media.de/wp-coaching/dsgvo-neue-datenschutz-anforderungen/
Ich weiß auch noch nicht, wie ich das umsetzen soll.
Disqus, dass ich weiter oben schon angeführt hatte, löst die Problematik aktuell so:
Cookiebot bietet sogar die Möglichkeit dem Nutzer mittels Pop-Up die Nutzung der Seite völlig zu untersagen, wenn er den Bedingungen eines Webseitenbetreibers bezüglich Cookies & Co nicht voll zustimmt.
https://www.icosmedia.de/webseite/dsgvo-cookie-zustimmung/
Im Video zu sehen ca. ab 4:50
Irgendwie bin ich gerade echt überfordert mit der Umstellung meiner Seite auf die DSGVO und wäre Dankbar für jeglich best-Practice-Tipps
Auch interessant ist, was die EU selbst momentan so zu diesem Thema publiziert. Leider noch ncit alles in Detusch aber zumindest in Teilen und natürlich auf Englisch verfügbar:
https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
jQuery & DSGVO
am 27.05.2018 - 07:00 Uhr
Hi Jenna,
wenn ich das richtig sehe, ist deine Frage noch offen. Vielleicht kommt meine Antwort noch nicht zu spät, auch wenn der Stichtag schon vorbei ist. jQuery aktuell zu halten gehört zur Sicherheit und Integrität eines Webseite und ist damit letztendlich selbst Teil des Datenschutzes. Deshalb habe ich mich entschieden, diese Maßnahmen nicht abzuschalten, sondern mit dem berechtigten Interesse des Seitenbetreibers zu begründen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f ). Natürlich sind die "berechtigten Interessen" noch nicht gerichtsfest definiert. Aber die DSGVO ist nicht dazu da, den Betrieb von Websites unsicherer oder ganz unmöglich zu machen.
Da es nun mal zum Grundprinzip der Kommunikation zwischen einem Internetbrowser und einem Server gehört, dass die IP-Adresse übermittelt wird, geht es der DSGVO in erster Linie darum, die "Streuung" dieses persönlichen Datums möglichst klein zu halten. Sie zwingt uns halt dazu, zu überlegen, welche Kommunikation müssen wir den Usern zumuten, damit die Seite sicher funktioniert und optisch wie technisch unseren Ansprüchen genügt. Was ist dazu unbedingt nötig? Google-Fonts kann ich mir auf den Server laden, ich muss nicht unbedingt durch externe Einbettung dazu beitragen, dass Google über sein Fontsangebot darüber informiert wird, welche Seiten wir im Laufe der Zeit besuchen und wie oft.
Bei anderen CDNs wie jQuery sieht das schon anders aus, weil das auch eine Frage der Sicherheit der eingesetzten Technik ist. Wenn Du bzw. der Website in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung von CDNs hinweist und ein Data Processing Amendment mit Google abgeschlossen hast, sollte die Verwendung von CDNs DSGVO-konform sein.
Viele Grüße
Christoph
Kann man sicher so begründen.
am 27.05.2018 - 09:25 Uhr
Kann man sicher so begründen.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/
Es gibt sogar Firmen, die sich so den Einsatz von Google Webfonts vorbehalten. Habe ich am Freitag gefunden.
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Allerdings würde ich mir diese Teile aus Gründen der Performance tatsächlich auf den Server ziehen. @Christoph. Gibt es einen sachlichen Grund, warum du Jquery nicht beispielsweise per Cronjob in regelmäßigen Abständen selbst aktualisierst. So übermittelst du definitiv nur die IP deines Servers an beispielsweise Github. Jquery wird dann lokal geladen und die IP des Nutzers bleibt bei dir.
Ein ausgereiftes Beispiel zum Update von Jquery und anderen Skripten findest du zum Beispiel hier:
http://snipplr.com/view/53199/bash-script-to-update-common-javascript-li...
Das macht dem DSGVO-Wahn ganz schnell ein Ende. Auch wenn du das Skript natürlich an deine Drupal-Version und die benötigte Jquery-Version anpassen müsstest. Abschließend muss das teil dann im Dateisystem noch verschoben und der entsprechende Cache geleert werden. Dass kann man dan automatisch einmal am Tag machen.
https://drupal-tv.de
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Zitat: @Tiles, ja das Modul
am 27.05.2018 - 10:15 Uhr
@Tiles, ja das Modul habe ich gesehen.
ist halt die Frage, wie wichtig ist das?
Installiert ihr das bei allen Kunden?
@montviso
Das lässt sich auch in admin/config/search/metatags/config unter Advanted tags / Referrer policy einstellen.
Grüße Jenna
Zitat: Das lässt sich auch in
am 27.05.2018 - 20:26 Uhr
Das lässt sich auch in admin/config/search/metatags/config unter Advanted tags / Referrer policy einstellen.
Danke, das ist mir noch nie aufgefallen. Da ich das Metatag ja bei den meisten Projekten installiert habe, ist das natürlich die beste Lösung.
LG Regina Oswald
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Zitat: wenn ich das richtig
am 27.05.2018 - 23:05 Uhr
wenn ich das richtig sehe, ist deine Frage noch offen. Vielleicht kommt meine Antwort noch nicht zu spät, auch wenn der Stichtag schon vorbei ist.
@criho
danke, nee kommt nicht zu spät, ich habe erstmal "keine" gewählt, aber das kann so auch nicht bleiben. Werde den CDN Zusatz wieder einbauen und dann einen der Update Anbieter nehmen.
Dein Hinweis das man damit letztendlich einen Teil Sicherheit entzieht ist sehr gut, lasse ich gern drauf ankommen wie es mit CDN weiter geht, ich setze es jedenfalls wieder ein. So langsam wird mir das auch zu blöd. Ich bin gern bereit Fonts vom Server zu laden und habe Bootstrap ohnehin nicht über CDN laufen, aber irgendwann ist auch gut.
Insofern werde ich, wenn nötig, auf einen Cookie Banner wechseln wo der User dann auswählen kann, welche Cookies zugelassen werden, und wem es nicht passt der geht eben wieder oder kommt gar nicht erst auf die Seite. Wobei ich mich frage welcher "normale" Besucher weiß was CDN ist oder warum es eben auch Sinn machen kann.
Trotz allem werde ich mir aus Interesse die Lösung von dinmikkith ansehen, aber es sieht ziemlich aufwendig aus, so auf den ersten Blick.
Was ist eigentlich das Hauptproblem bei CDN? das die IP übertragen wird, oder das die IP ausserhalb Europas übertragen wird?
Grüße Jenna
Abwarten, es wird sich von selbst lösen
am 29.05.2018 - 20:12 Uhr
Ich denke, dass CDN niemals zum Problem wird und falls doch, dann erst in ein paar Jahren, wenn die Gerichte das wirklich als Problem gemacht haben durch entsprechende Gerichtsentscheidungen. Aber das wird wohl niemals der Fall sein.
Bis dahin werden Hunderttausende Webseiten weiterhin CDN verwenden wie bisher.
Jetzt mal ganz ehrlich ohne
am 30.05.2018 - 16:37 Uhr
Jetzt mal ganz ehrlich ohne die Übermittlung einer IP (heiß Öl, wegen Tippfehler) von einem Server zum anderen funktioniert das Internet nicht mehr. Ohne das Referrer Tag nimmt dir jeder Webmaster der das abstellt einen SEO Messwert und solange es dazu kein Urteil gibt, nehme ich meinen Kollegen doch nicht einen Messwert weg. Es sei denn ich heisse Facebook oder Google und habe berechtigter Weise Angst vor einem der ersten Urteile mit Dsgvo-Bezug
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Hi dinmikkith, ich wusste
am 29.05.2018 - 20:52 Uhr
Hi dinmikkith, ich wusste zwar nicht, dass man Öl braucht, damit das Internet funktioniert. ;-)
Aber ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung und lasse das jetzt drinnen mit dem Referrer.
Das Problem ist: Die Kunden haben ja auch diese Checker-Webseiten, wo Refferer fett rot angemerkt wird.
Huch....ganz schlimmmmmm....wenn ich jetzt sage, das ist ein normaler Messwert und unbedenklich und es gibt dann doch mal Ärger, dann gibts Ärger.
Aber OK, ich finde auch, das muss man jetzt einfach zum Teil Nerven bewahren.
LG Regina Oswald
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Hier ist ein gut
am 30.05.2018 - 00:14 Uhr
Hier ist ein gut beschriebener Artikel warum man no-referrer setzen sollte:
https://www.oneconsult.com/de/http-referer-header-wie-browser-private-ur...
Vorteil: mehr Sicherheit
Nachteil: Affiliate Provisionen gehen eventuell verloren
Der Artikel ist zwar für wordpress, aber egal weil es ja keine spezielle wordpress config ist um die es hier geht:
https://youdid.blog/wordpress-update-verhindert-affiliate-einnahmen-durc...
und passend dazu:
https://www.christoph-freyer.at/blog/links-absichern-mit-rel-noopener/
Grüße Jenna
Danke für die interessanten
am 30.05.2018 - 06:03 Uhr
Danke für die interessanten Links, Jenna.
Das mit dem target=_blank habe ich mir auch noch nie klar gemacht.
Natürlich setze ich das, wenn ich z.B. bei der Checkbox "Habe die Datenschutzerklärung gelesen" Datenschutzer. als Link mache.
Der Fluss würde ja viel mehr unterbrochen, wenn man die Seite da öffnet, wo eben noch das Formular war.
Das kann ich als User hassen....
No-referrer werde ich erst mal nur auf erklärten Wunsch setzen.
Bei unseren eigenen Affiliate-Projekten kommt es ja eh nicht in Frage.
Wichtiger ist, in der URL keine wichtigen Daten zu übertragen, aber das ist ja nicht neu.
LG Regina Oswald
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eu_cookie_compliance vs. gdpr_compliance
am 01.06.2018 - 21:28 Uhr
Ich versuche gerade zu verstehen, was die beiden Module eigentlich genau machen.
Ich möchte wissen, welches sinnvoller ist, falls man es einsetzen möchte.
So lästig sie sind – der Kunde fühlt sich auf der sicheren Seite, wenn eines davon installiert ist.
Jetzt zur Seite des Users:
zunächst zu eu_cookie_compliance (Drupal 8, dev-version):
wenn ich auf Ablehnen klicke, fährt die Farbfläche spektakulär über die Seite.
Wenn ich dann einen pagereload mache, erscheint die Seite komplett ohne Cookiebanner
und ich kann danach fröhlich die Seite weiter besuchen, ohne dass mich der Cookiebanner nervt.
Das - finde ich - ist doch widersprüchlich. Ich würde erwarten, dass das Modul nach Ablehnung ordentlich weiternervt.
Es sieht für mich so aus, als hätte es nur den Zweck, den User zu manipulieren, Cookies zu akzeptieren und ihm zu suggerieren, er könne durch seine Ablehnung den Einsatz von Cookies unterbinden?
Wie seht Ihr das?
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Alo grundsätzlich hat der
am 02.06.2018 - 08:34 Uhr
Alo grundsätzlich hat der User beim Cookie setzen erst mal keine echte Wahl, da diese vom Browser gesetzt werden, es sei denn, der Benutzer startet von sich aus ein Opt-Out Verfahren. EU-Cookie-Compliance erzeugt aber tatsächlich nur ein Banner. Die GDPR Variante tut grundsätzlich mal nichts anderes. Außer, dass Sie beim Klick auf Weitere informationen eine Entsprechende Seite anzeigt, die den Nutzer anleitet, wie man Cookies deaktiveren kann. und einen Button zur Verfügung stellt, um ein Opt-Out-Verfahren anzustoßen. Das ist genau das, was die EU hier vorgibt. Auch die Seiten des EU Datenschutzbeauftragten verfahren auf die selbe Weise.
Auch die Texte sind vom EU-Datenschutzbeauftragten übernommen und entsprechend angepasst.
Nachteile von EU-Cookie-Compliance
Nicht vollständig übersetzt.
Entspricht den alten Richtlinien, als es noch ausgereicht hat, lediglich einen Hinweis anzubieten und kein Opt-Out-Verfahren angeboten werden musste.
Jetzt kommt die DSGVO aber leider auch noch und sagt, dass im Grunde die Zustimmung des Nutzers eingeholt werden muss, bevor ein Cookie gesetzt wird. Dazu ist allerdings nicht das GDPR-Cookie-Compailence-Modul gedacht, sondern das Modul GDPR.
Der Kleine Nachteil, den GDPR-Cookie-Compliance noch hat, ist, dass gerade der wichtige Hinweistext, den du über Weitere Informationen erreichst noch nicht übersetzt wurde. Was einfach daran liegt, dass ich noch keine Zeit dazu hatte die Texte zu adaptieren.Ein entsprechender Issue existiert bereits. Die Texte sind bereits auf Deutsch auf der Seite der EU verfügbar und müssen lediglich abgeändert werden.
https://www.drupal.org/project/gdpr_compliance/issues/2974210
Am interessantesten finde ich den Ansatz von Com Press
https://comm-press.de/blog/blizz-vanisher
Der Kommt nämlich im Augenblick am nächsten an die Lösung von TrustArc, ist aber leider bei weitem noch nicht fertig
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Innerhalb eines spontanen
am 02.06.2018 - 09:39 Uhr
Innerhalb eines spontanen Drupal GDPR Meetups in Berlin, hat mein Kollege Sven, Maintainer vom EU Cookie Compliance eine recht umfangreiche Zusammenfassung der GDPR-bezogenen Contrib Module sowie einer ausführlichen Demo seines Modules, gehalten.
Diese Präsentation wird er diese Woche nochmal als Webcast (in englischer Sprache) halten, der dann auch archiviert auf Youtube aufgerufen werden kann.
Mehr Infos folgen unter: https://groups.drupal.org/node/519652
Nachteile von EU-Cookie-Compliance
Nicht vollständig übersetzt.
Entspricht den alten Richtlinien, als es noch ausgereicht hat, lediglich einen Hinweis anzubieten und kein Opt-Out-Verfahren angeboten werden musste.
Die GDPR Anpassungen sind derzeit (wie die Modulseite verrät) nur in der dev-Version inkludiert. Ein stabiles Release für diese Änderungen soll in Kürze folgen, für das es momentan noch ein paar offene Issues gibt, die es zu lösen gilt.
Na also und ich hatte schon
am 02.06.2018 - 09:46 Uhr
Na also und ich hatte schon Angst Mark könnte Recht haben und es gäbe nirgendwo einen Stream dazu :-)
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Minimalismus - alles überflüssige rauswerfen
am 22.07.2018 - 14:52 Uhr
hallo und guten Tag,
vielen Dank für dienen Beitrag. Der ist sehr sehr hilfeich. Wie überhaupt die Besprechung zum DSGVO hier
in diesem Forum insgsamt. Das ermutigt sich mit dem Thema DSGVO auseinanderzusetzen.
Die verschlüsselte Übertragung hingegen ist bereits jetzt laut deutschem Datenschutz zwingend.
Der Knackpunkt für das Gros der Websites wird wohl eine ordentliche Datenschutzerklärung sein, in der die Betreiber vor allem ihrer Informationspflicht nachkommen müssen. Dies betrifft vor allem:
Vielen Dank für diese Übersicht: Also was wäre wenn man total minimalistisch ansetzt:
ich verzichte praktisch auf alles, was nicht unbedingt wichtig ist und lehne mich hier an bereits im Forum auch schon geäusserte Positionen:
: Überflüssige Felder bei Formularen, Facebook-Share-Buttons, Google-Analytics als radikalkur hab ich gedacht mach ich einfach folgendes und werfe alles raus...:
Analyse-Tools und Tracking,
Was würde das denn bedeuten - so radikal und parktisch minimalistisch anzusetzen
drupal-bert ;; fan von drupal, linux und open source
WoW also ich hab ja sonst
am 22.07.2018 - 14:50 Uhr
WoW also ich hab ja sonst nichts auf meiner Webseite, seit dem sie mir beim letzten Thunder Update zusammengebrochen ist. Aber vielleicht helfen dir ja die Datenschutzbestimmungen in Punkto DSGVO weiter. Da geht fast alles, was vorher auch ging. Du musst nur die technische Umsetzung am Ende wieder mit Drupal hinkriegen. Wenn ich das geschafft habe, werde ich auch eine Anleitung dazu online stellen. Rauswerfen ist wenn überhaupt eine temporäre Lösung
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
EU Cookie Compliance hat die
am 22.07.2018 - 14:57 Uhr
Ich versuche gerade zu verstehen, was die beiden Module eigentlich genau machen.
EU Cookie Compliance hat die wunderbare Möglichkeit Javascripts zu sperren, bis der Nutzerr den Datenschutzbestimmungen zustimmt. Wenn ich GDPR-Cookie-Compliance nicht schon komplett eingedeutscht hätte, würde ich dir alleine deshalb EU-Cookie-Compliance empfehlen. GDPR-Cookie-Compliance lässt dieses wunderbare Feature bisher nämlich vermissen.
In der Praxis heißt dass, du kannst einen Facebook-Sharing-Button so lange blockieren, bis der Nutzer den Datenschutzbestimmungen,zugestimmt bzw zur Datenübertragung an Facebook seine Einwilligung gegeben hat und diesen dann, aber wirklich nur dann anzeigen. Das macht schon Spaß
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
das ermutigt sehr - nicht nur rauszuwerfen .. Bin sehr gespannt!
am 22.07.2018 - 15:04 Uhr
hallo und guten Tag dinmikkith und quixxel,
vielen Dank für eure schnelle Antworten - freue mich sehr. werde mir das auf der Drupal-TV zum Datenschutz durchlesen bzw. ansehen: https://drupal-tv.de/datenschutz
EU Cookie Compliance hat die wunderbare Möglichkeit Javascripts zu sperren, bis der Nutzerr den Datenschutzbestimmungen zustimmt. Wenn ich GDPR-Cookie-Compliance nicht schon komplett eingedeutscht hätte, würde ich dir alleine deshalb EU-Cookie-Compliance empfehlen. GDPR-Cookie-Compliance lässt dieses wunderbare Feature bisher nämlich vermissen.
Quixxel, das hoert sich ja sehr interessant an.
WoW also ich hab ja sonst nichts auf meiner Webseite, seit dem sie mir beim letzten Thunder Update zusammengebrochen ist. Aber vielleicht helfen dir ja die Datenschutzbestimmungen in Punkto DSGVO weiter. Da geht fast alles, was vorher auch ging. Du musst nur die technische Umsetzung am Ende wieder mit Drupal hinkriegen. Wenn ich das geschafft habe, werde ich auch eine Anleitung dazu online stellen. Rauswerfen ist wenn überhaupt eine temporäre Lösung
Du setzt also darauf dass die Drupal-Compliance schon auch mit der vielzahl der moeglichen Optionen und Tools hinzubekommen ist - also auf die DSGVO anpassbar ist.
bin sehr gespannt
Du musst nur die technische Umsetzung am Ende wieder mit Drupal hinkriegen. Wenn ich das geschafft habe, werde ich auch eine Anleitung dazu online stellen. Rauswerfen ist wenn überhaupt eine temporäre Lösung
Also - ich finde es sehr ermutigend was du schreibst - und wie du darauf setzt - nicht rauszuwerfen - sondern auch einen gewissen Funktionsumfang zu halten.
Freue mich auf die Anleitung.
viele Grüße
Drupal_bert
drupal-bert ;; fan von drupal, linux und open source
Nein ich setze nicht darauf,
am 22.07.2018 - 15:13 Uhr
Nein ich setze nicht darauf, dass ein einziges Modul darauf anpassbar ist. Es wird eine ganze Reihe Module benötigt um wirklich sicherzustellen, dass deine Seite Rechtskonform ist. Wenn ich ein Javascript in meine Seite einbinde. Beispielsweise Twitter for Websites dann übermittelt meine Webseite Daten an Twitter. Nämlich die IP-Adresse des Webseitenbesuchers, Und zwar ganz egal, ob der das will oder nicht. Das war ja auch schon immer so, weil das Internet so funktioniert.
Jetzt kommt die EU und sagt, wenn einer dein Silo, also deine Webseite betritt, dann musst du dafür sorgen, dass er auch da drin bleibt. Also muss ich dafür sorgen, dass das entsprechende Java-Skript nicht beim Laden der Webseite gealden wird, sondern erst nach dem Einholen der entsprechenden Zustimmung über eine Checkbox oder einen Button nach dessen Klick das entsprechende Skript geladen wird.
Das gilt für
Twitter,
Youtube
Google Analytics
und alles, was du sonst so in den verlinkten Datenschutzbestimmungen findest.
Die Drupal Community hat angefangen auf diese Situation zu reagieren und beispielsweise
https://comm-press.de/blog/blizz-vanisher
entwickelt.
Das Problem ist nur, dass dieses Modul von Natur aus nicht mit GDPR_compalience zusammenarbeit. Meiner Meinung nach sollte man die beiden Module Zusammenführen und integrieren. Compress das beizubringen und schlüssig Darzulegen, warum es aus meiner Sicht besser ist ein großes aufgeblasenes Modul zu haben, statt 2 oder 3, wie das im Drupalversum so üblich ist, habe ich bis her noch gar nicht versucht. Aber ich finde, es sollte nicht nur Drupal out of the Box geben, sondern auch eine GDPR/DSGVO Out of the Box distribution. Sonst muss ich mir in Zukunft wirklich externe Tools wie Cookiebot leisten. Der kostet Geld und deckt auch wieder nur den halben Funktionsumfang ab.
Letzten Endes sollte man irgendwann in der Lage sein. Javaskript und das Setzen von Cookies so lange zu blockieren, bis der Nutzer zustimmt. die Zustimmung Pro Nutzer aufzeichnen und die entsprechenden Funktionen beim Entziehen der entsprechenden Zustimmung instant wieder zu entziehen, bzw abzuschalten.
Prinzipiell funktioniert das auch schon. Aber leider eben nicht aus einer Hand und so einfach wie Kuchen.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
neuer Gesetzentwurf im Parlament & Ausschüssen diskutiert
am 04.09.2018 - 17:32 Uhr
Hallo und guten Abend dinmikkith.
hallo an alle,
nun ist der 1. Sept vorüber u. wir haben einen Entwurf - der m.E. nun im Parlament bzw in den Ausschüssen diskutiert wird:
hier ein paar erste Links mit Artikeln hierzu: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/folgen-der-dsgvo-justiz...
https://www.welt.de/newsticker/news1/article181358576/Justiz-Bericht-Bar...
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bericht-justizministerium-legt-geset...
Bericht: Justizministerium legt Gesetz gegen Abmahnungsmissbrauch vor
Die Bundesregierung prüft ein Gesetz, mit dem kleine Unternehmen besser vor unseriösen Abmahnungen geschützt werden sollen. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht unter anderem höhere Anforderungen an die Kläger und eine Beschränkung des Streitwerts bei unerheblichen Verstößen vor, wie das "Handelsblatt" berichtete. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte zuvor von Barley gefordert, bis zum 01.09.2018 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Kleine oder ungewollte Regelverstöße sollen nicht teuer werden
Das Gesetz soll es unseriösen Abmahnern erschweren, das Wettbewerbsrecht zu missbrauchen, um Entschädigungen oder Strafen wegen kleiner oder ungewollter Regelverstöße zu fordern. So können etwa kleine Onlinehändler beispielsweise schon wegen eines Fehlers im Impressum abgemahnt werden. Wirtschaftsverbände fürchten, dass die strengeren Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung das bestehende Problem verschlimmern. Kreis der Klageberechtigten soll eingegrenzt werden
Dem Zeitungsbericht zufolge will der Gesetzentwurf den finanziellen Anreiz für Anwaltskanzleien begrenzen, indem der Streitwert bei unerheblichen Verstößen auf 1.000 Euro beschränkt wird. Klageberechtigt wären demnach außerdem nur Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten sowie Wirtschaftsverbände, die nach bestimmten Kriterien als dafür qualifiziert eingetragen sind. Auch die Höhe der Ansprüche und die Wahl des Gerichtsstands sollen transparenter werden.
btw interessant auch:
https://netzpolitik.org/2018/drei-monate-dsgvo-abmahnwelle-ausgeblieben/
Drei Monate DSGVO: Abmahnwelle ausgeblieben
Drei Monate nach dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung zeigt sich, dass Warnungen vor flächendeckenden Abmahnungen überzogen waren. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht auf tagesschau.de. Justizministerin Barley will trotzdem in Kürze ein Gesetz gegen Abmahnabzocke vorstellen.
Wie seht ihr diese Entwicklung!?
Drupal-Fan - besonders toll finde ich die Möglichkeit Drupal zu erweitern.
@unleash, danke für die
am 04.09.2018 - 19:26 Uhr
@unleash, danke für die Infos,
"Drei Monate nach dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung zeigt sich, dass Warnungen vor flächendeckenden Abmahnungen überzogen waren. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht auf tagesschau.de. Justizministerin Barley will trotzdem in Kürze ein Gesetz gegen Abmahnabzocke vorstellen.
Wie seht ihr diese Entwicklung!?"
Ich fand die Hysterie vollkommen überzogen, habe aber natürlich auf eigenen Seiten das Notwendige und auf Kundenseiten das Notwendige plus das umbedingt Gewollte minus absolut Unsinnigem durchgeführt.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn es noch mehr rechtliche Sicherheit für unsere Kunden gäbe.
"Abmahnwelle ausgeblieben"
Ja, höre ich in allen Netzwerken - wundert mich nicht.
Es war einfach klar, dass es kein schnell vedientes Geld gibt.
Die Abmahn-Anwälte können ja in den meisten Fällen nicht selbst aktiv werden, sondern müssen eine Anzeige an die entsprechenden Ämter richten.
Die sind aber so hoffnungslos personell unterversorgt, dass sich solche Fälle schnell stapeln würden.
LG Regina Oswald
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Montviso - Internetdienstleistungen
http://www.montviso.de
Zitat: Dem Zeitungsbericht
am 05.09.2018 - 12:00 Uhr
Dem Zeitungsbericht zufolge will der Gesetzentwurf den finanziellen Anreiz für Anwaltskanzleien begrenzen, indem der Streitwert bei unerheblichen Verstößen auf 1.000 Euro beschränkt wird. Klageberechtigt wären demnach außerdem nur Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten sowie Wirtschaftsverbände, die nach bestimmten Kriterien als dafür qualifiziert eingetragen sind. Auch die Höhe der Ansprüche und die Wahl des Gerichtsstands sollen transparenter werden.
Das wäre eine sehr gute Lösung, es kann nicht sein das Abmahnanwälte mit ihren "für mich illegalen" Methoden kleinere/mittlere Existenzen ruinieren können. Dieses Vorgehen sollte man auf alle Bereiche anwenden wo diese Hampels zuschlagen könnten. Das die morgens überhaupt noch in den Spiegel gucken können...so möchte ich mein Geld nicht verdienen, egal wieviel es wäre...
Danke für die Infos unleash..
Grüße Jenna
GDPR, Verschlüsselung und "das Recht auf Vergessen"
am 17.08.2019 - 15:08 Uhr
Hallo zusammen,
bei meiner Recherche bin ich über diesen Thread gestolpert. Bei meinem aktuellen Projekt (Drupal 8) werden Daten von Benutzer gespeichert. Vielleicht hilft das hier jemand weiter.
Verschlüsselung
Da die GDPR ja quasi verlangt, Userdaten zu verschlüsseln, habe ich hier folgende Möglichkeiten gefunden:
Tutorial: https://www.daggerhart.com/how-to-encrypt-field-data-drupal-8/
Hier wird erklärt, wie man mittels einer Kombination aus field_encrypt, encrypt und Real AES Daten verschlüsseln kann.
Passend dazu sind noch die Module DataBase Email Encryption (Verschlüsselung der E-Mailadressen in der Datenbank und Webform Encrypt für Felder in Webforms.
Soweit ich das gesehen habe bietet das gdpr Modul ein submodul an, bei dem Daten anonymisiert werden, sobald ein sql dump erzeugt wird (gdpr_dump sub-modul). Dies würde aber bedeuten, dass im Fall eines DB-Hacks die Daten trotzdem unverschlüsselt in der DB wären. Eine Community wurde dafür schon abgestraft: https://www.datenschutz.org/dsgvo-strafe-fuer-knuddels-ein-echo-aus-der-vergangenheit/.
Consent Tracking
Hier komme ich persönlich ins straucheln, was am besten passen würde.
Möglich wäre das Sub-Modul GDPR consent des gdpr-Moduls einzusetzen.
Außerdem wäre das Legal Modul ein Kandidat (gerade in Verbindung mit AGB's/Nutzungsbedingungen einer Website), das Modul Terms of use und evtl auch das Entity Legal Modul.
Des weiteren gäbe es noch die Module General Data Protection Regulation Compliance und das Modul EU Cookie Compliance.
Auskunftsrecht
Auch hier bin ich mir alles Andere als sicher. Das gdpr Modul bietet hier das Sub-Modul GDPR fields an. Es lässt sich hier auf Feld-Ebene deklarieren ob ein Feld als Feld mit persönlichen Daten angesehen wird oder nicht. Vielleicht lassen sich dann die Daten bei Anfragen mittels views aufbereiten und exportieren.
Alles in allem eine sehr trockene und verzwickte Angelegenheit :) *seufz*
meine Drupal-Websites:
http://www.mathetreff-online.de
http://www.globewheeler.com
Ach was. Verzwickt ist da
am 17.08.2019 - 16:19 Uhr
Ach was. Verzwickt ist da nichts. Das größte Problem bei der GDPR aktuell ist, dass dinge drinnen stehen, die so einfach nicht umsetzbar sind und jetzt versucht man sie irgendwiee zu lösen. Wo hatte ich mich denn neulich ausgelassen. Ach ja. Hier:
https://www.drupal.org/project/de/issues/2969237#comment-13220415
Zusammenfassend und zur Überschrift passend könnte man sagen, ich bereite momentan gar nichts auf die DSGVO vor, sondern hoffe inständig, dass Drupal mal ein paar neue Übersetzer bekommt, die sich dem Thema annehmen. Ich kann zwar viel übersetzen und auch viel korrektur lesen und freigeben, aber irgendwann hat man halt keine lust mehr. Vor allem, wenn ich sehe, dass wir selbst im Fall der DSGVO Firmen aus de haben, die diesbezüglich Module anbieten, die ich dann übersetze, damit jemand, der die deutsche Übersetzung von Drupal verwenden möchte die UI auf lesen kann, dann frage ich mich manchmal echt, warum ich das alles so tue, oder eher warum andere in die Richtung nichts tuen.
Na ja aber zurück zum Thema. Mit den vorhandenen Modulen auf Drupal.org lässt sich schon so einiges anstellen. Es geht leider nicht alles, was gehen müsste. Das liegt aber in diesem Fall nicht an den Modulentwicklern, sondern schlicht und ergreifend daran, dass die DSGVO von Menschen gemacht und verabschiedet worden ist, die von der technischen Funktionsweise des Internets nicht die geringste Ahnung haben oder haben wollen.
Aber gut, wenn ich sehe, wie sich wegen dieser Ignoranz und Inkompetenz jetzt ganze Firmen auf dem Markt entwickeln, die nichts anderes tum als Dienstleistungen und Plugins rund um DSGVO-Konformität zu verkaufen, dann ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, dass Gesetze in Europa in der Regel von Leuten gemacht werden, die noch nie in Ihrem Leben eine Zeile Code geschrieben haben, Wie auch, die schreibt sich so schlecht in Spaas/Wellnesfarmen, beim Schönheitschirurgen unrter dem Messer und beim Retoriktrainer. Aber hey. Gut für die Wirtschaft ist das allemal.
Aber jetzt mal im ernst. Wie mach ich das mit der Vorbereitung
1. Module zum Thema übersetzen
2. Beim Übersetzen was lernen
3. nebenbei Fachliterator zum Thema kaufen und lesen, (Damit eine Zustimmungsvereinbahrung wirklich auch als Zustimmungsvereinbahrung in der UI von Drupal auftaucht geht das auch gar nicht anders)
4. Umsetzen
5. Fehler an die Entwickler zurückmelden
6. Umsetzen
7. Arbeitsschritte von Anfang an aufschreiben
8. Nach neune Modulen Ausschau halten, die einen bestimmten Aspekt der DSGVO besser abdecken, als die alten
9. Modul installieren/ausprobieren/Dokumentation lesen
10 Konfiguration aufschreiben
11 Das ganze von vorne,
Vielleicht hilft das mal jemand auf die Frage aus diesem Thema.
https://drupal-tv.de
Drupal sehen und lernen
Speicherung ?
am 26.12.2019 - 10:55 Uhr
Hi, ich stehe vor dem nächsten Problem, da man ja mittlerweile auch möglichst nachweisen muss welcher Nutzer die cookies nutzt und welcher nicht,
wie speichert ihr das ganze? mit dem aktuellsten EU Cookie Compliance Modul kann ich das als Basic Storage oder Syslog speichern.
Aber entweder bin ich zu blond, oder ich Kriegs nicht hin :D
Habt ihr hierfür schon Lösungen verbaut? oder andere Ideen?
Mit dem neuesten EU Cookie Coompliance Modul in Kombi mit EU Cookie Extra komme ich gut klar, da ich nur Google Analytics nutze lässt sich das gut ausschalten.
Nutze mittlerweile EU Cookie mit:
"Save preferences" button label *
Der Nutzer gibt also klar seine Zustimmung ( Pflicht ) und kann diese jederzeit über den 'Datenschutzeinstellung' Button widerrufen.