Urheberrechtsverletzung?!
Eingetragen von datenrettung (605)
am 14.10.2009 - 21:24 Uhr in
am 14.10.2009 - 21:24 Uhr in
hi,
ausgangssituation: ich habe jede menge music-cd's.
fragen:
- kann/darf ich die musicstuecke online stellen oder darf ich einer breiten oeffentlichkeit kein zugang gewaehren?
- kann/darf ich das musicformat aendern von .flac auf .mp3? ist dies eine urheberrechtsverletzung, da ich ja quasi das "werk" veraendere?
- welche musicformate werden von drupal "nativ" unterstuetzt?
thx
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
datenrettung@drupal.org
am 14.10.2009 - 22:28 Uhr
hi,
ausgangssituation: ich habe jede menge music-cd's.
fragen:
- kann/darf ich die musicstuecke online stellen oder darf ich einer breiten oeffentlichkeit kein zugang gewaehren?
- kann/darf ich das musicformat aendern von .flac auf .mp3? ist dies eine urheberrechtsverletzung, da ich ja quasi das "werk" veraendere?
- welche musicformate werden von drupal "nativ" unterstuetzt?
thx
Frag da am besten einen Anwalt Deines Vertrauens! Andere Menschen dürfen schon von Rechts wegen keine Rechtsberatung geben.
Aber mein gesunder Menschenverstand würde mir persönlich raten NIEMALS NIE NICHT Musikstücke anzubieten, wenn ich keine entsprechenden Rechte habe. Da gibt es zum einen die Interpreten, die Labels und nicht zuletzt eine Institution namens GEMA ... Und das die Musikindustrie keinen Spaß versteht, hat sie ja wohl in der Vergangenheit deutlichst bewiesen!
---------------------------------------------------------------------------
NEU! Drupalseiten vorstellen, bewerten und kommentieren - Jetzt eintragen!
Drupal 7 Screencasts in deutsch!
ich habe hier ein
am 14.10.2009 - 22:40 Uhr
ich habe hier ein zweigeteiltes verstaendnis. da ich die cd's rechtmaessig erworben habe (gekauft), kann ich diese musikstuecke auch kostenfrei anbieten (zum anhoeren) oder darf ich dies nicht ueber einen internetauftritt bewerkstelligen?
etwas anderes waere es, wenn ich diese kostenpflichtig anbieten wuerde.
Es macht wenig Sinn
am 14.10.2009 - 23:51 Uhr
Es macht wenig Sinn weiterzufragen. Hier bekommst du bestenfalls Meinungen zu hören, aber du wirst neimanden finden der sich aufbürden würde im Falle des Falles deine Haftung wegen Fehlberatung auf sich zu nehmen. Schnapp dir nen Anwalt, dafür sind sie da. Es gibt angenehmeres als ne Abmahnung über vierstellige Streitwerte. Kenne das aus eigener Erfahrung.
--
mortendk: everytime you use contemplate... Thor is striking down from above with his mighty hammer - crushing and killing a kitten!
webseiter.de
Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Drupal
datenrettung@drupal.org
am 15.10.2009 - 07:52 Uhr
ich habe hier ein zweigeteiltes verstaendnis. da ich die cd's rechtmaessig erworben habe (gekauft), kann ich diese musikstuecke auch kostenfrei anbieten (zum anhoeren) oder darf ich dies nicht ueber einen internetauftritt bewerkstelligen?
etwas anderes waere es, wenn ich diese kostenpflichtig anbieten wuerde.
hallo,.
wenn du sie kostenfrei anbietest (zum anhören) dann darfst du das nicht weil dies unter "öffentliche aufführung" fällt.
und das ist ohne genehmiung des labesl bzw. künstlers nicht gestattet.
wenn du sie kostenpflichtig zum download anbieten willst musst du dir sogennante lizenzen direkt bei der plattenfirma holen. die verlangen dann einen prozentuellen anteil von den verkauften stücken.
(angaben ohne gewähr)
Das ist der letzte stand der dinge soviel ich weiß. ich kann dir aber nicht versprechen ob das noch so stimmt.
ich weiß das nur weil ein bekannter von mir cd-compilations zusammenstellt und verkauft hat.
danke fuer die antworten.
am 15.10.2009 - 08:54 Uhr
danke fuer die antworten. mir geht/ging es nicht um rechtsberatung, sondern meinungen. thx
Meinungen helfen dir im
am 15.10.2009 - 09:51 Uhr
Meinungen helfen dir im Zweifelsfall aber nicht weiter ;)
--
mortendk: everytime you use contemplate... Thor is striking down from above with his mighty hammer - crushing and killing a kitten!
webseiter.de
Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Drupal
schonmal was mit
am 29.12.2009 - 21:25 Uhr
schonmal was mit urheberrecht zu tun gehabt?
- kann/darf ich die musicstuecke online stellen oder darf ich einer breiten oeffentlichkeit kein zugang gewaehren?
nein. du verletzt gleich zwei rechte. das recht an dem ders aufgenommen hat und das recht des künstlers (der ders komponiert hat). das zweite recht verletzt Du nicht wenn der Urheber schon 70 Jahre tot ist oder natürlich CC Musik
- kann/darf ich das musicformat aendern von .flac auf .mp3? ist dies eine urheberrechtsverletzung, da ich ja quasi das "werk" veraendere?
das kannst du natürlich. dadurch bestehen aber immer noch die beiden rechte von oben. also nein, du darfst das nicht veröffentlichen.
- welche musicformate werden von drupal "nativ" unterstuetzt?
hängt vom Modul hab. mit mp3 bist du auf der sicheren seite
isabell2008
am 29.12.2009 - 21:37 Uhr
schonmal was mit urheberrecht zu tun gehabt?
noe
nein. du verletzt gleich zwei rechte. das recht an dem ders aufgenommen hat und das recht des künstlers (der ders komponiert hat). das zweite recht verletzt Du nicht wenn der Urheber schon 70 Jahre tot ist oder natürlich CC Musik
was ist denn mit den stuecken, wo der urheber schon 70 jahre tot ist und andere diese stuecke resampelt/digital restauriert haben und veroeffentlichten? entsteht dann ein neues urheberrecht? oder sind die neuen alten stuecke weiterhin "freiwild"?
Der Urheber ist der, der es
am 29.12.2009 - 23:29 Uhr
Der Urheber ist der, der es erzeugt / erdenkt. Wenn du dir das Schwarzweiß-Original von "Die Zeitmaschine" auf DVD kaufst, erwirbst du damit auch kein Recht, dir das Remake kostenlos mitzunehmen.
--
mortendk: everytime you use contemplate... Thor is striking down from above with his mighty hammer - crushing and killing a kitten!
webseiter.de
Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Drupal
Keine Rechtsberatung!!!
am 30.12.2009 - 00:40 Uhr
Hallo,
dies IST KEINE Rechtsberatung!!! Gehe mal auf diese Website - nur so zum Schnuppern, was Dich der 'Spaß' kosten könnte ....
Kirsten
Gruß,
Kirsten
Solange besser möglich ist, ist gut nicht genug.
http://www.net-explorer.org
Kirsten1965
am 30.12.2009 - 11:44 Uhr
Hallo,
dies IST KEINE Rechtsberatung!!! Gehe mal auf diese Website - nur so zum Schnuppern, was Dich der 'Spaß' kosten könnte ....
Kirsten
WAS ist KEINE Rechtsberatung???
Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
am 30.12.2009 - 11:56 Uhr
WAS ist KEINE Rechtsberatung???
Weder mein Kommentar noch der Inhalt der Website.
Gruß,
Kirsten
Solange besser möglich ist, ist gut nicht genug.
http://www.net-explorer.org
Noch einmal! Es ging und es
am 31.12.2009 - 11:06 Uhr
Noch einmal! Es ging und es geht mir nicht um Rechtsberatung, sondern um persoenliche, private Meinungen!
datenrettung@drupal.org
am 31.12.2009 - 11:24 Uhr
Noch einmal! Es ging und es geht mir nicht um Rechtsberatung, sondern um persoenliche, private Meinungen!
Nach persönlichen, privaten Meinungen irgendwelcher Forenuser fragt dich aber später weder die MI noch deren Anwälte oder ggf. irgendwelche Richter, wenn es um Abmahnkosten und Schadenersatzforderungen geht!
Wenn Du den Kram per Torrent down- und dabei gleichzeitig wieder uploadest, kann es erfahrungsgemäß auch teuer werden, selbst wenn Du kein Geld damit verdienst. Warum sollte das anders sein, wenn der Kram auf Deiner Website ist (und beim "Anschauen" automatisch auf der Festplatte des Besuchers landet)?
Die GEMA hält sogar dann die Hand auf, wenn ein nicht gemafreier Song als Hintergrundmusik eines Imagevideos auf Deiner Seite läuft (gab da letztens eine Meldung bei Heise, auch wenn der Fall da noch mal anders gelagert war).
Ich PERSÖNLICH würde es also NICHT machen.
Drupal Freelancer im Rheinland gesucht?
Finger weg!
am 31.12.2009 - 11:57 Uhr
... es geht mir um persoenliche, private Meinungen!
Persönliche Meinung: mp3 Dateien anderer Künstler online zu stellen ist ungefähr so 'legal', wie den Papst anspringen. Letzteres aus der Welt zu schaffen wird aber wohl in der Realität billger werden....
Selbst auf den Websites der Künstler werden Audiodateien nicht komplett angezeigt und die zahlen ihre GEMA Gebühren! Die würden auf jeden Fall fällig und die Genehmigung der Plattenfirmen würden wohl bereits bei einer einstelligen Zahl von Künstlern fünfstellig.
Ich frage mal ganz ketzerisch: Im Lotto gewonnen und keine Ahnung was mit dem Geld tun? ;)
Spätestens seit Napster hat doch wohl jeder schon einmal gehört, dass Musik, Internet und kostenlos von Haus aus her schon auf Illegalität herausläuft. Kein Download angeboten? Na und? Streams zu rippen lernt man schon in der Computer-Bild!
Gruß,
Kirsten
Gruß,
Kirsten
Solange besser möglich ist, ist gut nicht genug.
http://www.net-explorer.org
sorry liebe leute, noch eine
am 13.02.2010 - 12:41 Uhr
sorry liebe leute, noch eine persönliche meinung:
finds ja sehr traurig - dass euch Musik zwar tagtäglich schöne stunden bereitet - aber na und - klau ich halt, wenn nicht zu download angeboten wird! oder ich verteil's dann noch gratis um ein bessers ranking meiner hp zu haben!?
eine Musikproduktion/PR/Videoproduktionen/... usw. kosten sehr, sehr viel geld - folge eures diebstahls - Qualitätsverlust, Eintags-pop-konserven ohne inhalte!! - schöne zukunft!
wie wärs wenn man eure arbeit klaut??
Meine Meinung:
am 13.02.2010 - 15:55 Uhr
Meine Meinung: lass es!
Oder besorg dir einen Anwalt, der sich speziell mit diesem Thema sehr gut auskennt!
Mal eine Gegenfrage: Du bist
am 13.02.2010 - 17:16 Uhr
Mal eine Gegenfrage: Du bist Autor eines wissenschaftlichen Fachbuchs mit einer Auflagenhöhe von 500 Exemplaren. Ca. 300 verkauft der Verlag überwiegend an Bibliotheken. Pro Buch erhälst Du 2 Euro. Morgen kaufe ich das Buch und stelle es komplett auf meine Website. Was würdest Du dann tun?
na ja..., es ist diebstahl
am 13.02.2010 - 18:42 Uhr
na ja..., es ist diebstahl geistigen eigentums -> der typ hat vielleicht 3 jahre an dem Buch gearbeitet!
stell dir vor du baust ein hotel - hast deswegen noch einen kredit laufen, - und ich komm am zweiten tag und sag allen - man darf hier gratis wohnen!" - was würdest du tun??? -> bitte um Antwort!
wenn ich der autor wäre - klage wegen urheberrechtsverletzung u. natürlich würd ich schadensersatz fordern!
lg
Solange man keine Urheber-
am 13.02.2010 - 22:44 Uhr
Solange man keine Urheber- bzw. Nutzungsrechte an einem Song hat, darf man diesen auch nicht im Internet veröffentlichen - weder für die breite Masse noch für einen eigeschränkten Nutzerkreis (Freunde)!
Falls man dies trotzdem tut, werden Dich die entsprechenden Rechteinhaber in Grund und Boden prozessieren!
Ob man das Musikformat von mp3 auf ogg oder sonstwie ändert - ist diesbezüglich vollkommen belanglos!
Das Selbe gilt für Bilder, Bücher (eBooks), Bedienungsanleitungen und sonstige (digitale) Werke!
Selbst (fremde) Gedichte, Kurzgeschichten und ausführliche Kochrezpte darf man nicht einfach so veröffentlichen oder weiterverbreiten!
Auch das Einbinden von YouTube-Videos auf der eigenen Homepage kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen!
Drupal rockt!!!
@Noob-Anfänger - danke!
am 13.02.2010 - 22:45 Uhr
@Noob-Anfänger - danke!
Mach es Dir doch einfach und
am 14.02.2010 - 00:14 Uhr
Mach es Dir doch einfach und stelle die Musikstücke von youtube auf deine seite, da findest du bestimmt die titel die du ohne hin schon besitzt !
Schon gehst du allen Ärger aus dem weg und ne grfische Untermalung haste auch gleich (video)
Viele Grüße Jack
Nein - auf keinen Fall darf
am 14.02.2010 - 01:00 Uhr
Nein - auf keinen Fall darf man einfach YouTube-Videos/Musik auf seiner Homepage einbinden!
Im besten Fall kannst Du als "Mitstörer" in Haftung genommen werden - im schlechtesten Fall können von Dir - neben den Abmahnkosten - Lizenzgebühren verlangt werden. Und da einige Rechteverwerter gerne mal ein Exempel statuieren, kann schon ein einziger Urheberrechtsverstoß extremste Kosten verursachen!
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Em...
Es gibt mittlerweile eine richtige Abmahnindustrie die genau solche Vorfälle Tag für Tag ausfindig machen - und Dir dann - Hand in hand - mit den Rechteverwertern - eine Kostenrechnung um die Ohren knallen, dass Dir Hören und Sehen vergeht!
Da werden gern mal Streitwerte in Höhe von 100 - 250tausend Euro angesetzt - alleine die Abmahnkosten betragen dann schon mehrere tausend Euro - wenn noch (ausgefallene) Lizenzgegühren dazu kommen, geht bei Vielen finanziell "das Licht aus"!
Wenn man die Frage "Habe ich ein Nutzungsrecht an einem Lied/Video" mit NEIN beantworten kann, bedeutet dies, dass man dieses Lied/Video in keinster Weise veröffentlichen/einbinden darf! Weder von Youtube, sevenload, myVideo oder ähnlich!
Falls ihr aber zu viel Geld habt, probiert es doch einfach mal aus!
Drupal rockt!!!
Einbinden von youtube-Videos
am 16.02.2010 - 20:22 Uhr
youtube stellt zu jedem Video immer gleich den Code zum Einbinden bereit. Das ist doch eine Einladung, dies auch zu tun! Wenn also das Einbinden nicht rechtens ist, kann es die Aufforderung dazu doch auch nicht sein??
YouTue prüft ja nicht für
am 17.02.2010 - 00:17 Uhr
YouTube prüft ja nicht für jedes eingestellte Video unmittelbar, ob der Uploader das Recht hat das Video zu veröffentlichen..
--
mortendk: everytime you use contemplate... Thor is striking down from above with his mighty hammer - crushing and killing a kitten!
webseiter.de
Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Drupal
Youtube erwirbt auch nicht
am 17.02.2010 - 14:40 Uhr
Youtube erwirbt auch nicht die Rechte an allen Videos die bei ihnen zu sehen sind ! Damit braucht/kann youtube auch nichts prüfen. Youtube ist eine "Plattform" für fremde Inhalte.
Letztends habe ich ein Video nicht mehr sehen können weil RTL daran die Rechte geltend gemacht hat.
Wenn ich jetzt deshalb in Anspruch genommen werden sollte, trifft youtube nach deutschem Recht zumindest eine Mitstörerhaftung.
Schleißlich hat sich RTL auch nicht an mich gewandt sondern direkt an youtube, ein weiteres Vorgehen wäre Unsinn da das video von youtube danach auch nicht mehr gestreamt wurde und es im Kasten einfach schwarz blieb.
Grüße Jack
kata schrieb youtube stellt
am 17.02.2010 - 16:32 Uhr
youtube stellt zu jedem Video immer gleich den Code zum Einbinden bereit. Das ist doch eine Einladung, dies auch zu tun! Wenn also das Einbinden nicht rechtens ist, kann es die Aufforderung dazu doch auch nicht sein??
ich moechte mal ein anderes beispiel verwenden um den begriff *rechtens* etwas zu entkraeften.
wenn ich dir ein maschinengewehr auf den schreibtisch lege siehst du darin (m)eine aufforderung dieses zu benutzen um ein paar leute abzuknallen? glaubst du dies sei rechtens, da ich dir das werkzeug fuer eine illegale handlung "bereitstellte"?
also, das werk gehoert dem eigentuemer. mit dem erwerb des werks hast du das recht dieses fuer dich zu benutzen und es im privatem umfeld anderen zur nutzung anzubieten. auch hast du ein recht eine *kleine* anzahl von kopien dieses werks herzustellen. diese duerfen aber nicht an (unberechtigte) dritte weitergegeben werden und schon gar nicht verkauft werden.
stellst du ein werk online, aber passwortgeschuetzt, so dass nur eine bestimmte gruppe darauf zugreifen kann, dann befindest du dich international in einer grauzone, national evtl. in der abmahnfalle?!
Der Vergleich mit dem MG
am 18.02.2010 - 15:50 Uhr
Der Vergleich mit dem MG hinkt aber gewaltig, weil Keine Firma und kein Bürger jemandem ein MG auf den Tisch stellen kann es sei denn es ist schon unrechtmäßig im Besitz oder erworben.
Dazu müsste erstmal geklärt werden wie kommt Youtube als öffentliche Plattform zu den Videos ? Ich könnte z.B. wenn ich eine legale öffentliche Plattform betreibe nie Ausschliessen das dort legale und illegale Inhalte eingestellt werden. Oder mit Deinem Beispiel ebend ein MG.
Ich verweise da bloß auf meinem letzten Post mit RTL und Youtube............hat Youtube da etwa eine Abmahnung/Strafe bekommen ?
So wie es aussieht reicht für die das rausnehmen des Videos völlig und jetzt wollen sie dem kleinen Mann wieder einen mit "Anmahnung und Kosten" machen - also irgendwie fehlen da wohl doch noch die passend formulierten Gesetze ! wenn es nur in eine Richtung geht
Gruß Jack
Natuerlich hinkt der
am 18.02.2010 - 16:30 Uhr
Natuerlich hinkt der Vergleich mit dem MG in Deutschland "etwas", aber frag' mal die Texaner. Da bekommen die Kinder zum 10. Geburtstag eine eigene Knarre, mit der die dann auch auf dem Schiessplatz mit scharfer Munition schiessen duerfen. Naja, war ja nur ein Beispiel.
Wenn ich als Unwissender...
am 20.02.2010 - 03:38 Uhr
Wenn ich als (unwissender) User mir auf youtube ein Video ansehe und mir, natürlich(?), erstmal keine Gedanken darüber mache wo die Rechte liegen, da es offensichtlich öffentlich erreichbar ist und mir gleichzeitig auch noch der Code zum Einbinden dargeboten wird, gehe ich doch davon aus, dass das Einbinden dieses Videos rechtlich unbedenklich ist.
YouTube prüft ja nicht für jedes eingestellte Video unmittelbar, ob der Uploader das Recht hat das Video zu veröffentlichen...
Wenn youtube das nicht prüft, wer soll das denn sonst tun? Der User, der das Video einbindet? Wo ist bei dem Code zum Einbinden der Hinweis, das dies auf eigene Gefahr geschieht, das jeder "Einbinder" die Rechtslage selbst prüfen muss?
Also mal im Ernst, wieviele Leute die mit einer eigenen Homepage bewaffnet sind (um jetzt mal auf den MG-Vergleich einzugehen) machen sich Gedanken um die Rechtslage? Meiner Meinung nach ist da youtube nicht der Mitstörer, sondern der Hauptverantwortliche. Oder zumindest derjenige, der den Inhalt tatsächlich veröffentlicht und zur Verfügung stellt.
Klar, das www ist grenzenlos und jeder kann machen und schreiben was er will, schön anonym, und blöken, was er schon immer mal los werden wollte und sich mit fremden Lorbeeren schmücken und die Rechtslage kommt nicht dagegen an und nicht mit.
Ist mein privates Blog nun eine private Meinungsäußerung oder ein periodisch erscheinendes Medium für das ich rechtlich belangt werden kann (auch ohne mp3s zu veröffentlichen)?
datenrettung@drupal.org
am 20.02.2010 - 03:54 Uhr
youtube stellt zu jedem Video immer gleich den Code zum Einbinden bereit. Das ist doch eine Einladung, dies auch zu tun! Wenn also das Einbinden nicht rechtens ist, kann es die Aufforderung dazu doch auch nicht sein??
ich moechte mal ein anderes beispiel verwenden um den begriff *rechtens* etwas zu entkraeften.
wenn ich dir ein maschinengewehr auf den schreibtisch lege siehst du darin (m)eine aufforderung dieses zu benutzen um ein paar leute abzuknallen? glaubst du dies sei rechtens, da ich dir das werkzeug fuer eine illegale handlung "bereitstellte"?
also, das werk gehoert dem eigentuemer. mit dem erwerb des werks hast du das recht dieses fuer dich zu benutzen und es im privatem umfeld anderen zur nutzung anzubieten. auch hast du ein recht eine *kleine* anzahl von kopien dieses werks herzustellen. diese duerfen aber nicht an (unberechtigte) dritte weitergegeben werden und schon gar nicht verkauft werden.
stellst du ein werk online, aber passwortgeschuetzt, so dass nur eine bestimmte gruppe darauf zugreifen kann, dann befindest du dich international in einer grauzone, national evtl. in der abmahnfalle?!
Du bietest mir also ein MG an. Hast du das Recht dazu? Bist du als verantwortlicher Waffenbesitzer tatsächlich befugt, mir eine Waffe zu geben? Wenn ich nun also ein paar Leute mit der Waffe, die du mir gegeben hast, abknalle, wird sich mit Sicherheit der ein oder andere fragen, woher ich diese Waffe hatte.
kata schrieb Du bietest mir
am 20.02.2010 - 08:46 Uhr
Du bietest mir also ein MG an. Hast du das Recht dazu? Bist du als verantwortlicher Waffenbesitzer tatsächlich befugt, mir eine Waffe zu geben? Wenn ich nun also ein paar Leute mit der Waffe, die du mir gegeben hast, abknalle, wird sich mit Sicherheit der ein oder andere fragen, woher ich diese Waffe hatte.
NEIN, ich biete Dir KEINE MG an! Ich lege "lediglich" ein MG auf den Tisch und DU bedienst Dich, ohne zu fragen, ob ich Eigentuemer dieses MG's bin oder ob Du zur Nutzung berechtigt bist.
Woher Du das MG hast? Du hast es Dir vom Tisch genommen (ich habe es Dir NICHT gegeben) und benuetzt es!
So, das Thema scheint eine gewisse Brisanz zu haben, die rechtlichen, internationalen Grauzonen sind erheblich und das eigene Rechtsverstaendnis scheint auch sehr dynamisch zu sein.
Wir sollten hier so langsam Schluss machen, ich "veroeffentliche" *meine* gekauften mp3 Musikdateien, passwordgeschuetzt im Internet (dann komm ich weltweit dran und kann Freunde einladen sich ein paar anzuhoeren...) ... und gut ist. Ob das jemanden in Deutschland gefaellt ist mir erst einmal Schnuppe.. ich lebe und arbeite im Ausland :-)
Nur nochmal kurz: Du
am 20.02.2010 - 11:20 Uhr
Nur nochmal kurz: Du *darfst* keine Freunde einladen, sich ein paar anzuhören, weil du dafür nicht die entsprechenden Nutzungsrechte hast ;-)
Exterior schrieb Nur
am 20.02.2010 - 11:27 Uhr
Nur nochmal kurz: Du *darfst* keine Freunde einladen, sich ein paar anzuhören, weil du dafür nicht die entsprechenden Nutzungsrechte hast ;-)
Na, DA habe ich nicht unerhebliche Zweifel, denn dann durefte ich keine Gartenparty schmeissen (mit Musik), denn die Gaeste koennten diese hoeren. Ich duerfte auch nicht telefonieren, wenn im Hintergrund *meine* Musik laeuft, denn diese kann auch mitgehoert werden, und, und, und
Aber wie geschrieben habe ich (m)eine Auslegung von Rechten..., ueber die man wohl jahrelang streiten kann... muss man aber nicht, denn ich biete *meine* Musik-CD-Inhalte NICHT einer breiten Oeffentlichkeit an, sondern einem zugriffsberechtigten (passwortgeschuetzt) Freundeskreis.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer!
am 20.02.2010 - 11:55 Uhr
denn ich biete *meine* Musik-CD-Inhalte
Nicht die Inhalte gehören Dir, sondern nur der Datenträger.
biete .... NICHT einer breiten Oeffentlichkeit an, sondern einem zugriffsberechtigten (passwortgeschuetzt) Freundeskreis.
Un sobald dann deine Freunde, ihren Freunden die Passworte verteilen, hängst Du auch wieder. Die Rechtslage ist zwar nicht überall genau gleich, aber doch sehr ähnlich international.
Stell dir die Musik so auf den Server dass Du und höchstens deine Familie rankommt, was auch schon zu Problemen führen kann, wenn die Ihre Pasworte verteilen, oder dein Sicherheitsystem leckt und "Hinz und Kunz" auf deinem Server Musik anhören. Lass die Freunde weg. Ansonsten kauf dir die Entsprechenden Rechte, wenn du sonst nicht weisst was Du mit dem Geld machen sollst.
Auch Ich mache dir keine Rechtsberatung hiermit.
Gruss Roger
Gelöste Forenbeiträge mit [gelöst] im Titel ergänzen (1. Posting vom Thema) <==> das erleichtert das finden von Lösungen
Gruss Roger
Gelöste Forenbeiträge mit [gelöst] im Titel ergänzen (1. Posting vom Thema) <==> das erleichtert das finden von Lösungen
Wenn du eine CD kaufst (oder
am 20.02.2010 - 11:55 Uhr
Wenn du eine CD kaufst (oder auf sonst einem Wege Musik erwirbst), dann erwirbst du damit das Nutzungsrecht, diese Musik anzuhören.
Aber diese Musik anderen zugänglich zu machen, ist dabei zumeist nicht eingeschlossen, so zum Bespiel das Vorführrecht, welches du erwerben müsstest, damit es deine Freunde anhören dürfen.
Kann gut sein, dass du darauf pfeifst, aber du hast ganz sicher nicht das Recht, diese Musik deinen Freunden zugänglich zu machen ;-) Dieses Recht erwirbst du nicht standardmäßig mit deiner Musik.
Und nein, theoretisch dürftest du keine Gartenparty mit Musik machen. Das wird allerdings nicht so eng gesehen, aber wenn du Freunden deine Musik direkt zur Verfügung stellst, ist das definitiv verboten.
Nur weil du Musik kaufst, gehört sie nicht dir. Dir gehört der Datenträger, du hast das Recht, die Musik darauf zu hören, aber sie gehört(!) dir nicht, ergo darfst du auch nicht weiter darüber verfügen, als es die von dir erworbenen Rechte zulassen. Und mit der Musik erwirbst du nunmal nur das Recht zur privaten und persönlichen Nutzung. Das heißt, du darfst die Musik hören und dort endet dann deine Verfügungsgewalt.
..es sind nicht *deine*
am 20.02.2010 - 12:11 Uhr
..es sind nicht *deine* Musik-CD-Inhalte, oder hast du diese inhalte produziert??? du erwirbst lediglich das recht diese inhalte "privat" zu nutzen.
...man hat das recht diese Inhalte auf einer "privaten" Gartenparty zu nutzen - so bald du eintritt verlangst und damit geld verdienst, bezahlst du nutzungsrechte bei z.b: GEMA, AKM, ..!
nochwas - das gilt für fotos, bilder, software, musik, texte, architektur,...!
bitte frag mal bei microsoft - ob du deine privat gekaufte Windows version, ausgewählten freunden zu nutzung freigeben darfst? - bitte um antwort!
..aber egal, ihr gebt ja eh keine ruhe, bis ihr den diebstahl geistigen eigentums vor euch selbst gerechtfertig habt!
lg andi
Aus aktuellem
am 04.03.2010 - 18:15 Uhr
Aus aktuellem Anlass:
eRecht24: 550 Dateien, 160.000 Euro Streitwert, 2.200 Euro Abmahnkosten
Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Drupal