Frage zu Ubercart und zum Thema Käuferrecht
am 19.06.2011 - 15:46 Uhr in
Hallo,
ich habe eine Frage zu Ubercart. Ich würde gerne ein Shop Tool einsetzen, mit dem man (zeitlich begrenzte) Mitgliedschaften, Zehnerkarten und Workshops "kaufen" kann.
Eignet sich Ubercart dafür oder ist es eigentlich schon zu mächtig für diese Angebote?
Weiß jmd ob bei Mitgliedschaften die gleichen Rechte für die Käufer bestehen wie bei anderen "Internet Einkäufen"? Sprich 14-Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen?
Falls dies so ist, würde ich das Shopping Tool gerne so einsetzen, dass die Kunden die einzelnen Mitgliedschaften im Internet "bestellen" allerdings dann vor Ort abholen und bezahlen müssen. Kann man das mit Ubercart realisieren?
Danke euch schonmal!
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Ich kann es dir nicht mit
am 20.06.2011 - 13:07 Uhr
Ich kann es dir nicht mit Gewissheit sagen, aber vom Rückgaberecht im Onlinehandel ausgeschlossen sind nur Produkte, die nach speziellen Angaben des Kunden gefertigt sind. Bei Mitgliedschaften, Zehnerkarten und Workshops ist das so nicht der Fall, daher denke ich gilt das allgemeine Recht.
Für eine "Bestellung" mit persönlicher Abholung brauchst du kein Ubercart. Das kannst du ganz einfach mit einem Webform oder CCK abbilden.
Viele Grüße
Roger
Drupalentwickler München
CMS Frameworker Drupal @ Reinblau
Widerrufs- und Rückgaberecht
am 20.06.2011 - 13:27 Uhr
Ja, da besteht ein Rückgaberecht, weil es keine Sonder- oder Einzelausfertigungen gibt.
Gute Übersicht findest Du hier: http://www.versandhandelsrecht.de/
Vor allen Dingen genau auf gesetzeskonforme Belehrungen achten, sonst hast Du ganz schnell Abmahnungen am Hals!
Cogito, ergo sum!
Meine Testseite: http://rheinischerklaaf.de
Vielen Dank schonmal. Ich
am 21.06.2011 - 07:04 Uhr
Vielen Dank schonmal. Ich denke ich werd das shopprojekt erstmal auf eis legen.
Im Zweifel ist die bestellung mit anschließender Abholung genauso ein online geschäft wie die sofortige zustellung...
Denke ich werde nur die Anmeldebögen als PDF hochladen, so dass die Kunden diese ausdrucken und einschicken/faxen müssen.
Ist zwar nicht "elegant" aber dafür auch kein Onlinegeschäft :-)
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Rechtschreibfehler -falls vorhanden- sind volle Absicht und dürfen -falls gefunden- behalten werden! :-)
Anmeldebögen wofür?
am 21.06.2011 - 07:59 Uhr
Jenachdem, wofür die Bögen gedacht sind, ist das auch ein Online-Geschäft! Also, Vorsicht walten lassen und ganz genau hingucken!
Cogito, ergo sum!
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