Nutzungsbedingungen für Simplenews
Eingetragen von Drupal74 (88)
am 14.01.2013 - 12:25 Uhr in
am 14.01.2013 - 12:25 Uhr in
Ich wollte für das Modul Simplenews eine Nutzungsbedingung-Option / TOS integrieren, die der Nutzer vor dem "subscribe" bestätitgen muss (checkbox). Habe aber im simplenews modul nicht gefunden. Und mit dem Modul Legal funktioniert das nicht. Vielleicht hat jemanden einen Tip ohne alles hardzucoden
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Ich weiß nicht was Du damit
am 14.01.2013 - 14:22 Uhr
Ich weiß nicht was Du damit erreichen willst. Simplenews hat doch schon ein Double-Opt-In. Der User bestätigt auf der Anmeldeseite mittels Button, daß er des Newsletter haben will. Daraufhin erhält er eine Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn er den auch noch betätigt, bekommt er den Newsletter. Du kannst sowohl die Anmeldeseite als auch die Mail passend aufbauen. Wozu also noch die Checkbox?
Beste Grüße
Werner
Nach deutschem recht, sollter
am 15.01.2013 - 10:23 Uhr
Nach deutschem recht, sollter der user noch die nutzungsbedingungen bestätigen, bevor er er den subscribe button drückt
Drupal74 schrieb Nach
am 15.01.2013 - 18:29 Uhr
Nach deutschem recht, sollter der user noch die nutzungsbedingungen bestätigen, bevor er er den subscribe button drückt
Ein Modul welches diese Funktionalität zur Verfügung stellt, scheint es nicht zu geben.
Du kannst dies aber auch über ein kleines eigenes Modul bauen.
Du benötigst folgende Dinge:
Weitere Infos:
http://api.drupal.org/api/drupal/modules%21system%21system.api.php/funct...
http://api.drupal.org/api/examples/form_example!form_example.module/group/form_example/7
http://drupal.org/project/examples ( hier gibt es Beispiele, wie man mit der Drupal-Form-API umgeht)
SteffenR
mit Umweg
am 15.01.2013 - 19:15 Uhr
wenn der User sich erst registrieren muss, ist dies leicht zu lösen.
Denn bei der Registrierung lässt sich TOS einbauen ;-)
Schick die Nutzungsbedingungen doch einfach mit
am 15.01.2013 - 22:15 Uhr
in der Bestätigungsmail und schreib dazu, dass diese durch Anklicken des Links akzeptiert werden. Das sollte im Zweifel doch als Nachweis ausreichen.
Danke für die Antworten.
am 18.01.2013 - 12:53 Uhr
Danke für die Antworten. Bleibt also nichts übrig als eine Selbstprogrammierung:
Zur Rechtssituation:
http://www.it-recht-kanzlei.de/newsletter-datenschutz.html
Die Zulässigkeit einer
am 18.01.2013 - 13:05 Uhr
Die Zulässigkeit einer Double-Opt-In Lösung wird doch in dem von Dir angegebenen Link ausdrücklich als ausreichend erachtet. Also sollte es reichen die Anmeldeseite und die Bestätigungsmail mit dem anzuklickenden Link entsprechend aufzusetzen, um allen Erfordernissen Genüge zu tun. Daher verstehe ich nicht, warum Du jetzt noch programmieren willst.
Beste Grüße
Werner
Rechtlich bin ich mit einer
am 18.01.2013 - 15:16 Uhr
Rechtlich bin ich mit einer Checkbox die bestätigt werden muss auf der sicheren Seite.
Wie auch immer, ich habe den Code der dafür notwenig ist, finde aber nicht die passende Stelle des E-mail-fields im Block