Datenschutzverstöße bei Trackingtools auch nach Wettbewerbsrecht abmahnfähig
am 26.04.2014 - 12:44 Uhr in
Wir werden uns als Seitenbetreiber (insofern wir welche sind) wohl bald über noch mehr rechtliches Wirrwarr und Abmahn-Risiken freuen dürfen:
Urteil LG Frankfurt: Einsatz von Trackingtool Piwik ein Wettbewerbsverstoß
Die Auswertung von Nutzerdaten durch Trackingtools gehört zum erfolgreichen Onlinebusiness, auch wenn die Datenschutzkonformität nicht immer einfach umzusetzen ist. Deshalb sind Abmahnungen das ewige Damoklesschwert, das über den Köpfen von Internet-Dienstleistern und Seitenbetreibern schwebt.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sorgt nun dafür, dass sich das Abmahnrisiko noch einmal erhöht. Beim verhandelten Fall wurde auf einer Website das Tracking und Analysetool Piwik eingesetzt, allerdings nicht Datenschutzkonform. Eine Wettbewerberin war der Meinung, dass dem Business der Konkurrentin dadurch ein Vorteil entsteht. Das sah das Landgericht Frankfurt genauso und urteilte, dass ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben bei der Einbindung eines Trackingtools auch wettbewerbsrechtlich relevant ist (Urteil vom 18.02.2014; Az. 3-10 O 86-12).
Damit sind Tür und Tor für Abmahnungen durch Wettbewerber geöffnet.
Das ganze wird hier noch ein bisschen weiter ausgeführt. Also ich halte diese Entwicklung für äußerst bedenklich. Ihr?
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Interessant, danke fürs
am 26.04.2014 - 18:45 Uhr
Interessant, danke fürs Teilen. Ich halte die ganze Abmahnkultur ohnehin für bedenklich und auch für total daneben. Angeblich gibt es ja aufs Abmahnen spezialisierte Anwaltskanzleien. Ein Synonym dafür wäre aus meiner Sicht Wegelagerer.
Hier noch ein interessanter Link, um Piwik datenschutzkonform einzusetzen:
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/piwik-datenschu...
Beste Grüße
Marco
– Grüße aus Franken –
"Eine Entscheidung ist dann eine gute Entscheidung, wenn Sie zu mehr Möglichkeiten führt.”
Heinz von Foerster (Kybernetiker)
www.bienlein-kommunikation.de
Hallo Marco, das verstehe ich
am 27.04.2014 - 14:32 Uhr
Hallo Marco,
das verstehe ich nicht: die verlinkte Anleitung spiegelt den Stand vor dem Urteil wieder. Ist das nun immer noch Datenschutz konform?
Gruß
Christian
Don't code today what you can't debug tomorrow
Ariya Hidayat
Ich weiss es leider nicht.
am 27.04.2014 - 16:20 Uhr
Ich weiss es leider nicht. Dein verlinkter Artikel ist viel aktueller als der von mir. Ich habe mich nicht bis ins Detail damit beschäftigt und gehe nach wie vor davon aus, dass ich mit 2 Massnahmen einer Abmahnung vorbeugen kann:
Sicher kann ich mir da allerdings nach deinem verinkten Urteil nicht sein, bin ja kein Anwalt.
Beste Grüße
Marco
– Grüße aus Franken –
"Eine Entscheidung ist dann eine gute Entscheidung, wenn Sie zu mehr Möglichkeiten führt.”
Heinz von Foerster (Kybernetiker)
www.bienlein-kommunikation.de